Zuzahlungsbefreiungen für 2016 ab sofort neu beantragen (FOTO)

(ots) -
Die Zuzahlungsbefreiungen von sieben Millionen Patienten laufen
mit dem Ende des Kalenderjahres 2015 aus: Betroffene sollten sich
schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über einen neuen Antrag für 2016
informieren. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal
www.aponet.de lässt sich jederzeit ermitteln, ob die entsprechende
Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird. Gerade für
chronisch kranke Menschen mit planbarem Einkommen (z.B. monatliche
Rente) und regelmäßigen Zuzahlungen (z.B. rezeptpflichtige
Arzneimittel) kann eine zu Jahresbeginn ausgestellte
Befreiungsbescheinigung eine echte Erleichterung bei Arzt-,
Krankenhaus- oder Apothekenbesuchen sein. Darauf weist der Deutsche
Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet,
die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen
weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf
dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden
Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer
Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen
beantragen, sofern und sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent
des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken
Patienten ist es ein Prozent. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit
sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung
an ihre Krankenkasse leisten, wenn z.B. Fahrtkosten,
Krankenhausbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. Bei
rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10
Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch
die Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die
Zuzahlungen für Arzneimittel bundesweit auf zwei Milliarden Euro. Die
Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen
auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der
Patient eine Kundenkarte besitzt.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Zuzahlungsbefreiungsrechner unter www.aponet.de/zuzahlungsrechner
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse(at)abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett(at)abda.de
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Datum: 10.12.2015 - 09:41 Uhr
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