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Erkältung: Wann Apotheker zum Arztbesuch raten

ID: 1297505


(ots) - Erkältungskrankheiten werden anfangs fast immer in
der Selbstmedikation behandelt. "Bei rezeptfreien Arzneimitteln ist
die Beratung durch den Apotheker unverzichtbar - deshalb sind
Arzneimittel apothekenpflichtig. Denn der Apotheker kann nicht nur
zum richtigen Präparat raten, er kann auch beurteilen, ob ein
Arztbesuch nötig ist", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der
Bundesapothekerkammer. Viele Symptome einer Erkältung, wie
Kopfschmerzen, Husten, Fieber oder Schnupfen, lassen sich mit
rezeptfreien Medikamenten zielgerichtet und gut verträglich
behandeln.

Im individuellen Beratungsgespräch raten Apotheker Patienten zum
Arztbesuch, wenn die individuellen Symptome den Verdacht auf eine
Influenza ("echte Grippe") nahe legen. Dazu gehören u.a. plötzliches,
hohes Fieber und starkes Krankheitsgefühl.

Aber auch bei den meist als harmlos angesehenen "grippalen
Infekten" kann in einigen Fällen ein Arztbesuch unumgänglich sein.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Schmerzen in der Stirn oder im
Augenbereich auf eine mögliche Beteiligung der Nebenhöhlen hinweisen.
Weitere Verdachtszeichen sind eitriger oder blutiger Auswurf, wenn
beim Atmen oder Husten Schmerzen entstehen, Fieber über 39 Grad oder
wenn das Fieber länger als zwei bis drei Tage besteht. Auch wenn der
Husten oder andere Beschwerden länger als drei Wochen andauern,
sollte immer ein Arzt aufgesucht werden.

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse(at)abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg(at)abda.de




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Datum: 09.12.2015 - 09:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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