Rheinische Post: Strobl will Rechtsanspruch auf schnelles Internet durchsetzen
(ots) - CDU-Vize Thomas Strobl will beim
Bundesparteitag die flächendeckende Versorgung Deutschlands mit
schnellem Internet verbindlich und einklagbar machen. "Der
Rechtsanspruch unterstreicht unsere Entschlossenheit, innerhalb einer
überschaubar kurzen Zeit jeden mit schnellem Internetzugang zu
versorgen," sagte Strobl der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Mittwochausgabe). Zuvor hatte die Antragskommission dem am
Montag in Karlsruhe beginnenden Parteitag empfohlen, auf den
Rechtsanspruch zu verzichten. "Wir müssen als CDU glaubwürdig
versichern, dass wir nicht nur vom schnellen Internet reden, sondern
es auch machen", erklärte Strobl. Es sei schließlich auch gelungen,
ins letzte Schwarzwaldhaus Telefon zu legen. So werde es nun auch
beim schnellen Internet nötig. "Wir schaffen das", meinte Strobl.
Der CDU-Internetexperte Thomas Jarzombek will Strobl bei der
Durchsetzung des ursprünglichen Antragstextes inklusive
Rechtsanspruch unterstützen. Er verwies darauf, dass auch viele
Bürgermeister und Delegierte aus ländlichen Regionen beim Parteitag
seien. "Sie alle müssen die Frage beantworten, ob wir für das
schnelle Internet Geld ausgeben wollen - das ist eine
Prioritätensetzung", erläuterte Jarzombek. Mit den laufenden
Programmen werde es nicht gelingen, ganz Deutschland zukunftsfähig zu
machen. Wegen der neuen Technik drohe vielmehr die Gefahr, dass Stadt
und Land beim Internetzugang noch weiter auseinanderfallen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.12.2015 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1297423
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 56 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Strobl will Rechtsanspruch auf schnelles Internet durchsetzen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).