Insolvenz der Captura: Handlungsmöglichkeiten für Anleger
Hoffnung für Inhaberschuldverschreibungsgläubiger - Renditeversprechungen der Captura GmbH konnten nicht gehalten werden

(IINews) - Die Finanzprodukte der Captura GmbH dürften sich für viele Anleger als Falschinvestition herausstellen. Anfang September 2015 hat der Anbieter von Nachrangdarlehen Insolvenz angemeldet. Gemeinsam mit der weiteren Produktlinie, der Inhaberschuldverschreibungen hatte die Gesellschaft über 33 Millionen Euro am Markt eingesammelt. Noch im Juni 2015 plante der Anbieter, einen Vermögensanlageprospekt für seine Nachrangdarlehen zu entwerfen.
Geschäftsmodell Captura GmbH: Inhaberschuldverschreibung - wie geht es für die Anleger weiter?
Die Captura GmbH hatte Inhaberschuldverschreibungen mit einer Verzinsung von 7,35 % für 6 Monate oder 7,95 % für 1 Jahr Laufzeit ohne Agio angeboten, wobei die Provisionen anfänglich bei über 7 % gelegen haben sollen. Ob diese Rechnung aufgehen konnte, war bereits seit längerem von vielen Marktbeobachtern kritisch bewertet worden. Das Gleiche galt für die zweite Produktschiene, dass Nachrangdarlehen mit einer jährlich steigenden Verzinsung von bis zu 9,15 % nach 5 Jahren Laufzeit.
"Offensichtlich waren die Kassandra-Rufe berechtigt. Der Captura GmbH ist es nicht gelungen, die hohen Renditeversprechungen durch nachhaltiges Wirtschaften zu erzielen, so dass für die Anleger nunmehr nur ein Scherbenhaufen übrig bleibt. Zumindest die Inhaberschuldverschreibungsgläubiger können womöglich in der Insolvenz auf eine Quote hoffen, die Nachrangdarlehensgläubiger wegen des Nachrangs eher nicht. Die weitere Entwicklung bleibt jedoch spannend, "meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der auf Parallelen zu den großen Anlegerskandalen Infinus und Prokon verweist. Auch dort sind Anlegergelder in zigfacher Millionenhöhe durch Inhaberschuldverschreibungen verbrannt worden.
Fazit: Inanspruchnahme von Vermittlern und Vertrieben könnte eine Chance für betroffene Captura GmbH Anleger darstellen
Rechtsanwalt Röhlke rät allen Betroffenen den Gang zum spezialisierten Anwalt: "Eine einfache Insolvenzanmeldung kann ein Anleger, sofern er überhaupt berechtigt zur Anmeldung ist, vielleicht noch selbst ausfüllen. Da im Rahmen der Insolvenz aber allenfalls eine geringe Quote voraussichtlich auszukehren sein wird oder gar keine, verbleibt wohl nur die Inanspruchnahme der Kapitalanlagevermittler und Vertriebe. Hierfür braucht der Anleger kompetente Unterstützung und Hilfe durch spezialisierte Anwälte", meint der erfahrene Jurist.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
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Datum: 08.12.2015 - 17:55 Uhr
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