Mitteldeutsche Zeitung: zu NPD-Verbotsverfahren
(ots) - Schon bisher hat das Bundesverfassungsgericht für
ein Verbot eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der
bestehenden Ordnung" verlangt. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte aber sagt: Es genügt nicht, dass eine Partei
verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ihr Verbot muss auch
verhältnismäßig sein. Das ist es nur, wenn die Partei eine
"unmittelbare Gefahr" für die Demokratie darstellt und das "reale
Potenzial" hat, die Macht zu ergreifen. Das lässt sich von der NPD
kaum ernsthaft behaupten. Die Gefahr, die von der NPD ausgeht, ist
ihr zunehmender Einfluss auf Pegida und die Mitglieder der AfD. Ob
das genügt, ein Verbot der Partei zu begründen, ist zweifelhaft.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.12.2015 - 18:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1296791
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Halle
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 39 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zu NPD-Verbotsverfahren
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).