Arthroskopie bei chronischer Kniegelenk-Arthrose nicht mehr für Kassenpatienten / Erstmalig tatsächliche Zwei-Klassen-Medizin in der operativen Orthopädie
(ots) - Nach einem Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) ist die Arthroskopie bei einer chronischen
Arthrose des Kniegelenkes (Gonarthrose) künftig keine Kassenleistung
mehr. Bisher konnten die Ärzte durch Gelenkspülung, Abtragung der
Gelenkschleimhaut, Knorpelglättung oder Meniskusentfernung bei
Tausenden Patienten jährlich große Schmerzen lindern und die
Beweglichkeit des Kniegelenkes erhalten. Der Berufsverband für
Arthroskopie bedauert dass nun dieser wichtige Behandlungsbaustein
wohl nur noch Selbstzahlern und Privatpatienten vorbehalten bleibt.
In Deutschland leiden rund 17 Prozent der Männer und über 30
Prozent der Frauen im Laufe des Lebens unter einer Abnutzung des
Kniegelenkes, die oft mit großen Schmerzen einhergeht. Im
Anfangsstadium wird häufig mit Physiotherapien und Medikamentengaben
versucht, die Symptome zu lindern. Reicht dies nicht mehr aus, waren
bislang die Verfahren der Arthroskopie sehr gefragt. Bei der
Gelenkspiegelung, konnten in einer Sitzung nicht nur die
Gegebenheiten im Knie genauestens analysiert, sondern einige
Schmerz-Verursacher auch sofort behoben werden. Erst wenn dies nicht
mehr reichte, blieb nur noch eine größere Operation, zum Teil mit
Komplett-Gelenkersatz.
Der G-BA macht hiermit deutlich, dass Operationen in Deutschland
zunehmend zur "Luxusmedizin" werden. Dabei beruft er sich auf
"hochwertige" Studien, die keine wissenschaftlichen Belege für den
Nutzen der Arthroskopie zur Behandlung der Gonarthrose gefunden
hätten. Eine Bewertung des BVASK und vieler weiterer Wissenschaftler
zeigte jedoch, dass die Studienlage mangelhaft war. Ein Hauptbeispiel
dafür ist eine amerikanische Studie, die nur an Männern
(US-Soldaten/Veteranen) durchgeführt wurde. Hier wurden nur etwa die
Hälfte der möglichen Patienten eingeschlossen, keine Fehlstellungen
beachtet, nicht zwischen primärer und sekundärer Arthrose
unterschieden. Die Übertragbarkeit dieser Daten auf sämtliche
Patienten mit Kniegelenkarthrose halten Mediziner für nicht möglich.
Dr. Ralf Müller-Rath, 1. Vorsitzender des BVASK: "Hiermit fehlt in
Zukunft ein wichtiger Baustein zur Behandlung des chronischen
Kniegelenkverschleißes. Erstmalig wird eine tatsächliche
2-Klassen-Medizin in der operativen Orthopädie eingeführt. Und das
auf Antrag der Krankenkassen! Wir hätten eine Entscheidung erwartet,
wo sich Arzt und Patient gemeinsam unter Abwägung von Nutzen und
Risiko auch für ein minimal-operatives Vorgehen entscheiden können,
z.B. wenn konservative Maßnahmen ausgeschöpft sind und der Patient
noch keine Knie-Prothese wünscht."
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Datum: 07.12.2015 - 08:10 Uhr
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