Pfeiffer/Heider: Vertrauen in die Abschlussprüfung wird gestärkt
(ots) - Neuregelung schafft solide Grundlage für die
Abschlussprüferaufsicht
Am heutigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das
Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) abschließend beraten.
Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der zuständige
Berichterstatter, Matthias Heider:
"Mit dem Gesetz stellen wir die ohnehin hohen
Qualitätsanforderungen an den Berufsstand auf eine neue Grundlage.
Zum einen strukturieren wir die Abschlussprüferaufsicht neu,
insbesondere durch die Einrichtung von Beschlusskammern in der neu
einzurichtenden Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wirksamkeit, Transparenz und
Unabhängigkeit der Berufsaufsicht werden wesentlich erhöht. Zum
anderen wurden die Berufspflichten der Abschlussprüfer mit dem Ziel
überarbeitet, die Qualität der Abschlussprüfungen zu verbessern und
die Unabhängigkeit der Abschlussprüfergesellschaften zu stärken.
Besonders wichtig war es uns, die mittelständischen
Abschlussprüfer zu entlasten. Dies haben wir durch mehrere Regelungen
erreicht. Zukünftig fällt das System der Teilnahmebescheinigung an
der Qualitätskontrolle weg. Außerdem wird die Qualitätskontrolle
verschlankt und der Kontrollzyklus im Rahmen der Qualitätskontrolle
auf sechs Jahre verlängert. Zudem wurde für die Durchführung der
Qualitätskontrolle die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
explizit gesetzlich vorgeschrieben. Schließlich haben wir die
Aufsicht der APAS über die Qualitätskontrollprüfer, wie sie noch im
Regierungsentwurf enthalten war, gestrichen.
Mit dem APAReG verbessern wir auch die Grundlage für eine
funktionierende Selbstverwaltung in der Wirtschaftsprüferkammer
(WPK). Mitglieder des Beirates, die in den Vorstand der WPK gewählt
werden, scheiden aus dem Beirat aus. So werden Interessenkonflikte
verhindert. Außerdem wird das System der Berufsgerichtsbarkeit neu
geordnet und der Rechtsschutz der Berufsangehörigen erweitert."
Hintergrund:
Der Jahresabschluss ist die wichtigste Informationsquelle für die
Bewertung der wirtschaftlichen Leistung von Unternehmen. Er zeigt
u.a., ob das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich
war und unter welchen Bedingungen der Geschäftserfolg erzielt wurde.
Gleichzeitig bildet er eine wichtige Entscheidungsgrundlage für alle
diejenigen, die eine Unternehmensbeteiligung erwägen oder bereits
halten. Entsprechend hoch ist die Verantwortung, die der
Abschlussprüfer trägt, wenn er einen Jahresabschluss testiert sowie
die Anforderungen an seine Sachkenntnis, seine Seriosität und seine
Unabhängigkeit.
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Datum: 03.12.2015 - 16:04 Uhr
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