InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

"Organspende - Ihre Zahnärzte informieren, Sie entscheiden!" / KZBV und BZgA klären in den Praxen gemeinsam über Organspende auf

ID: 1295176


(ots) - Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in
vielen Teilen Deutschlands informieren ihre Patientinnen und
Patienten künftig über die Möglichkeit einer Organ- und Gewebespende.
Das ist das Ergebnis einer Kooperation von Kassenzahnärztlicher
Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA). Unter dem Motto "Organspende - Ihre Zahnärzte
informieren, Sie entscheiden!" erhalten Tausende von Praxen Flyer und
Broschüren zu Fragen rund um das Thema Organspende. Auch der
Organspendeausweis, mit dem die Entscheidung für oder gegen eine
Organspende mitgeteilt werden kann, ist direkt vor Ort erhältlich.
Ebenso wird auf das Infotelefon der Deutschen Stiftung Organspende
(DSO) und der BZgA aufmerksam gemacht.

"Organspende - Ihre Zahnärzte informieren, Sie entscheiden!"

"Gemeinwohlverpflichtung war für Zahnärzte schon immer ein
wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns auch für
dieses gesundheitspolitisch besonders relevante Thema ein, das jeden
Menschen und seine Angehörigen sehr plötzlich und konkret betreffen
kann. Ich rufe daher alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich als
Multiplikatoren und Ansprechpartner für diese Kampagne zu engagieren
und gemeinsam mit den Trägern der Organspende in möglichst vielen
Praxen zur Aufklärung unserer Patienten beizutragen", sagte Dr.
Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV zum Auftakt der
Aktion. Die Kooperation von KZBV und BZgA soll das Vertrauen der
Bevölkerung in die Organspende stärken und mehr Menschen dazu
bewegen, ihre individuelle Entscheidung über ihre Spenderbereitschaft
zu treffen.

"Allein im vergangen Jahr wurde durch eine Organspende fast 4000
Menschen die Chance auf ein neues Leben geschenkt", betont Dr.
Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. "Etwa 11.000 Patienten stehen aber




noch auf der Warteliste. Grundsätzlich ist die Einstellung der
meisten Menschen in unserem Land zu dem Thema sehr positiv, wie
unsere aktuelle Studie zeigt. Aber noch immer sind zu viele Menschen
verunsichert oder nicht ausreichend über die Entscheidungslösung
hinsichtlich einer Organspende informiert und haben deshalb noch
keine Entscheidung getroffen. Mit der KZBV und den meisten
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern stehen uns jetzt
weitere starke Partner zur Seite, um über die Zahnarztpraxen
möglichst viele Menschen zu erreichen und für das Thema Organspende
zu sensibilisieren. Mit dem Ausfüllen des Ausweises entlasten sie
auch ihre Angehörigen."

Zahnärztinnen und Zahnärzten werden die verfügbaren
Informationsmaterialien, Organspendeausweise sowie ein Aufsteller für
die Praxisräume von der für sie zuständigen KZV kostenfrei zugesandt,
soweit diese sich an der Kampagne beteiligt. Weitere Informationen
zum Thema, ein Praxisplakat für das Wartezimmer in zwei verschiedenen
Größen sowie ein E-Mail-Footer für die Signatur der elektronischen
Praxiskorrespondenz sind auf der Website der KZBV zu finden.

Hintergrund: Entscheidungslösung bei der Organspende

Seit dem Jahr 2012 gilt im Rahmen des Transplantationsgesetzes die
sogenannte Entscheidungslösung. Diese sieht vor, dass jeder Mensch
sich über das Thema Organspende informieren und auf dieser Grundlage
eine selbstbestimmte Entscheidung treffen sollte. Diese kann dann im
Organspendeausweis dokumentiert werden. Wird keine Entscheidung
getroffen, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organspende
des Verstorbenen zustimmen.

Weitere Informationen unter:
www.kzbv.de/organspende
www.organspende-info.de

Die KZBV vertritt die Interessen der gut 53.000 Vertragszahnärzte
in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung
im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die
KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als
Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit
den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur
Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de

Die BZgA ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Sie nimmt für den Bund
Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung wahr. Als
Fachbehörde für Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt sie
Strategien und setzt sie in Kampagnen, Programmen und Projekten um.
Mehr Informationen unter www.bzga.de



Pressekontakt:
KZBV: Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Kai Fortelka,
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de

BZgA: Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Dr. Marita Völker-Albert,
Telefon: 0221 8992-280, E-Mail: pressestelle(at)bzga.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  100 Prozent Leistung, ohne störende Gerüche
Bei Schnee und Glätte: Neue
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.12.2015 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1295176
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin/Köln


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 46 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
""Organspende - Ihre Zahnärzte informieren, Sie entscheiden!" / KZBV und BZgA klären in den Praxen gemeinsam über Organspende auf
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.269
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 60


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.