Den letzten Willen sichern: Vorsorgevollmacht / Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK erklärt, was es bei der Vorsorgevollmacht zu beachten gilt (FOTO)

(ots) -
Man verdrängt es gerne, aber jeder kann durch einen Unfall,
Krankheit oder einfach mit steigendem Alter in die Lage kommen, dass
er wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann. In
diesem Fall ist trotz der weitverbreitenden Vorstellung nicht
automatisch der nächste Angehörige bevollmächtigt - so gibt es
beispielsweise unter Eheleuten kein gesetzliches Vertretungsrecht.
Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit folgenden Fragen
auseinanderzusetzen: Was geschieht, wenn ich auf die Hilfe anderer
angewiesen bin? Wer verwaltet mein Vermögen, wenn ich es nicht mehr
kann? Und wer organisiert im Notfall die Unterbringung im Pflegeheim?
Wie man all diese Themen mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht regeln
kann, erklärt Katharina Bernlochner, Fachexpertin für ambulante
Versorgung bei der SBK.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Es gibt zwei Möglichkeiten der Vollmacht: Die transmortale
Vollmacht greift bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers, während
die postmortale Vollmacht erst nach dem Tod wirksam wird. Die
Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht dem Betroffenen für den Fall einer
später eintretenden Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit, wie
etwa durch Demenz, ein hohes Maß an Selbstbestimmung. "Der
Vollmachtgeber kann eine oder mehrere Personen bestimmen, die im
Bedarfsfall bereit sind, für ihn zu handeln und Entscheidungen zu
treffen", erklärt Katharina Bernlochner. Zudem legt der
Vollmachtgeber die Bedingungen fest, unter denen die Vollmacht
wirksam werden soll. So kann die Gültigkeit der Vollmacht
beispielsweise an das Vorliegen einer ärztlich dokumentierten
Geschäftsunfähigkeit geknüpft sein.
Wie wird eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt?
Die Vorsorgevollmacht ist an keine feste Form gebunden, sie sollte
aber in Schriftform angefertigt, nach Möglichkeit alle zwei Jahre
aktualisiert und erneut unterschrieben werden. Zwingend erforderlich
sind die Nennung des Bevollmächtigten und die eigenhändige
Unterschrift des Vollmachtgebers. "Voraussetzung ist, dass der
Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig ist.
Sollte daran gezweifelt werden, kann ein ärztliches Attest eingeholt
oder ein Notar zu Rate gezogen werden", erklärt die SBK-Expertin. In
der Vollmacht können Wünsche festgehalten werden, die die
Pflegebedürftigkeit betreffen, aber auch Angelegenheiten der
Vermögensverwaltung, Aufenthalts- oder Wohnangelegenheiten. "Der
Bevollmächtigte kann beispielsweise über die Durchführung von
Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Operationen und über die
Aufnahme im Krankenhaus oder Pflegeheim entscheiden.", so
Bernlochner. Im Gegensatz zu einem Testament, kann eine
Vorsorgevollmacht nicht beim Amtsgericht hinterlegt werden. Die
Vollmacht kann dem Bevollmächtigten übergeben werden oder an einem
Ort aufbewahrt werden, der diesem mitgeteilt wird.
Was die Vorsorgevollmacht nicht umfasst:
Bestimmte Entscheidungen können trotz einer Bevollmächtigung nur
durch das Betreuungsgericht getroffen werden. So beispielsweise die
Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie, freiheitsentziehende
Maßnahmen wie die Anwendung von Bauchgurten oder der Einsatz von
Bettgittern und die Einwilligung in lebensbedrohliche Operationen.
Über Echte Hilfe bei der SBK:
Bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK wird die persönliche
Kundenberatung groß geschrieben. Egal ob es um die Suche nach einem
spezialisierten Arzt oder einer geeigneten Klinik, einer unabhängige
Zweitmeinung oder die Beratung z. B. beim Thema Pflege geht - die
vielfältigen Angebote der SBK haben eines gemeinsam: Sie bieten den
Kunden Orientierung und zeigen mögliche Lösungswege auf. Dabei helfen
die persönlichen Kundenberater der SBK unkompliziert und direkt. Seit
über 100 Jahren steht für die SBK der Mensch im Mittelpunkt. Sie
unterstützt ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen
Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch
die Kunden. So wurde die SBK 2015 zum dritten Mal "Deutschlands
beliebteste gesetzliche Krankenkasse" und erhielt den Deutschen
Servicepreis. Beim Kundenmonitor Deutschland belegte die SBK 2015
erneut den Spitzenplatz bei der Kundenzufriedenheit.
Pressekontakt:
SBK
Siemens-Betriebskrankenkasse
Katrin Gast
Stab Unternehmenskommunikation
Heimeranstr. 31
80339 München
Tel. +49(89)62700-262
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Email: katrin.gast(at)sbk.org
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Datum: 26.11.2015 - 12:41 Uhr
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