Berufsunfähigkeitsversicherung und das böse Erwachen im Schadensfall
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, die jeder haben sollte. Sie bewahrt den Versicherten, der aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten vor dem finanziellen aus. Aber falsch gedacht
(IINews) - Millionen von Kunden haben auf die Ratschläge von Verbraucherschützern gehört, die diese Versicherung allgemein als unverzichtbar darstellen und teilweise mühsam die Prämien aufgebracht. Oftmals – leider aber immer häufiger, kommt mit dem Versicherungsfall das böse Erwachen, die Versicherung lehnt die Zahlung der vereinbarten Rente ab.
Der Erlangener Versicherungsexperte nennt das Verhalten vieler Versicherungen „strategische Leistungsverweigerung“. Er vertritt den Standpunkt, dass gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherung „eine große Schweinerei gegen kranke Menschen läuft“. Oftmals versuchen die Versicherungen durch Verzögern, Hinhalten und Zermürben die Versicherten zum Aufgeben zu bewegen. Durch schleppende und unvollständige Anforderungen der benötigten Unterlagen werden die Verfahren solange hinausgezögert bis dem Versicherten die Luft und das Geld ausgehen mit der Versicherung zu streiten. Mit privaten Gutachten muss sich der Versicherungsnehmer oftmals auch noch gegen den Vorwurf der arglistigen Täuschung wehren. Verbraucherschützer raten seit neustem zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bevor ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt wird.
Die Versicherungswirtschaft spart durch dieses Verhalten jährlich mehrere Millionen. Einige Gesellschaften, wie z.B. die Allianz, die Gothaer und die Basler Versicherungen tun sich ganz besonders hervor und lehnen bis zu 40% aller Anträge ab.
Es geht aber auch anders, laut Branchenberichten erkennt die Debeka, der HDI und AXA bis zu 85% der Anträge auf Berufsunfähigkeit an und leistet die vereinbarte Rente.
Oftmals hilft eine Mediation einen drohenden Prozess zu vermeiden und eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu entwickeln.
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Die Kanzlei Seeland sieht in der Mediation eine herausragende alternative Methode zur selbst bestimmten und außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Wirtschaftsmediation, der Mediation interkultureller Konflikte, der Mediation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Mediation zwischen Mieter und Vermieter
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Datum: 25.11.2015 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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