Saarbrücker Zeitung: Ministerium legt Pläne für zweites Mietrechtspaket vor - Mehr Schutz bei Modernisierungen
(ots) - Die Bundesregierung plant, Mieter besser vor
überzogenen Kosten oder den Verlust der Wohnung nach einer
Modernisierung zu schützen. Wie die "Saarbrücker Zeitung"
(Donnerstagausgabe) berichtet, sehen das "Grundlinien" für ein
zweites Mietrechtspaket vor. Nach der Mietpreisbremse und dem
Bestellerprinzip bei Maklern gehe es jetzt "um weitere
Weichenstellungen für die Qualität und Bezahlbarkeit des Wohnens",
zitiert die Zeitung aus dem Papier des Bundesjustizministeriums.
Demnach soll der Vermieter statt elf nur noch acht Prozent der
Kosten für Maßnahmen zur Energieeinsparung jährlich auf die Miete
umlegen können. Gleichzeitig soll eine Kappungsgrenze eingeführt
werden. Die Miete soll in acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent,
maximal vier Euro pro Quadratmeter steigen dürfen. Die vorhandenen
Regelungen hätten nicht verhindert, dass Mieter "infolge erheblicher
Mietsteigerungen nach Modernisierung ihre Wohnung aufgeben mussten",
begründet das Ministerium. Mieter würden jetzt "praxistauglich vor
Modernisierungskosten geschützt", sagte der SPD-Rechtsexperte Dirk
Wiese der Zeitung auf Anfrage.
Bei der Berechnung von Betriebskosten und Mieterhöhungen soll
zudem nur noch die tatsächliche Wohnfläche herangezogen werden.
Bislang sind Abweichungen von zehn Prozent möglich. "Auf
Quadratmetern, die nur auf dem Papier stehen, kann man nicht wohnen
und deshalb muss man dafür natürlich auch nicht zahlen", so Wiese.
Bei der Erstellung des Mietspiegels ist zudem geplant, im Sinne der
Mieter den Bezugszeitraum von vier auf zehn Jahre zu erweitern. Die
Grundlinien sollen nun in einen Gesetzentwurf fließen, den Union und
SPD im kommenden Jahr beschließen wollen.
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Datum: 25.11.2015 - 11:26 Uhr
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