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Neues Gebärmutterhalskrebs-Screening / Gynäkologen warnen: Optionsmodell überfordert Frauen

ID: 1289350


(ots) - Zytologische Untersuchung oder HPV-Test? Die meisten
Frauen wissen noch gar nicht, dass demnächst gravierende Änderungen
bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs auf sie zukommen. Der
gewohnte jährliche Abstrich und dessen zytologische Untersuchung soll
einem organisierten Einladungs-Programm weichen, das zunächst
wahlweise beide Methoden anbietet: einmal im Jahr den üblichen
PAP-Abstrich oder alle fünf Jahre einen Test auf Humane Papillomviren
(HPV), ausgehend von der Erkenntnis, dass HP-Viren ein wichtiger
Risikofaktor für die Entstehung des Zervixkarzinoms sind. Jedoch gibt
es bislang keine eindeutigen Daten, die eine Überlegenheit des
HPV-Tests gegenüber dem bewährten PAP-Abstrich belegen. Dennoch
werden sich Frauen im Alter von 30 bis 60 Jahren voraussichtlich
bereits ab 2017 für eine der beiden Screeningmethoden entscheiden
müssen. Das halten die Gynäkologen der Ärzteorganisation GenoGyn für
eine Überforderung ihrer Patientinnen. "Solange die Nutzenbewertung
wissenschaftlich nicht geklärt ist, können wir die Entscheidung nicht
auf die Frauen abwälzen und sie in einen Versuch mit ungewissen
Konsequenzen schicken", warnt GenoGyn-Vorstand Dr. Jürgen
Klinghammer.

Im März 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) beauftragt, binnen 18 Monaten standardisierte
Einladungsschreiben und eine Versicherteninformation als
Entscheidungshilfe für das organisierte Screening zu erstellen.
Bereits bis April 2016 will der G-BA seine Richtlinien zur
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs derart anpassen, dass auf
Dauer ein HPV-Test alle fünf Jahre bei Wegfall der zytologischen
PAP-Untersuchung möglich wird. Zentrale Eckpunkte für diese
Richtlinienänderung: Für eine Übergangsphase von zunächst sechs




Jahren müssen Frauen zwischen 30 und 60 wählen, ob sie zur
Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs den HPV-Test oder den
jährlichen PAP-Abstrich nutzen wollen, wie es die seit 1971
bestehende Krebsfrüherkennungsuntersuchung für Frauen vorsieht. Bei
diesem Optionsmodell ist weder die Kombination beider Verfahren noch
ein Wechsel innerhalb des Screeningintervalls von fünf Jahren
möglich. In der Übergangsphase werden für beide Screeningstrategien
Daten erhoben, auf deren Basis der G-BA prüft, ob es Hinweise auf die
Über- oder Unterlegenheit einer Methode gibt. In dem Fall soll nur
noch die überlegene Screeningstrategie angeboten werden. Für Frauen
zwischen 20 und 30 Jahren soll sich in der Übergangsphase vorerst
nichts ändern: Sie haben weiterhin Anspruch auf die jährliche
PAP-Abstrich-basierte zytologische Untersuchung.

Für Frauenarzt Dr. Bodo Jordan, Aufsichtsratmitglied der GenoGyn
und Vorsitzender des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft zytologisch
tätiger Ärzte in Deutschland e.V. (AZÄD), ist der anvisierte
Paradigmenwechsel in der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs aus
medizinischer Sicht nicht gerechtfertigt: "Unser existierendes
Programm ist äußerst effektiv, wie die niedrige Sterblichkeit an
Gebärmutterhalskrebs in Deutschland im Vergleich zu den meisten
anderen Ländern belegt. Dem alleinigen HPV-Screening attestiert
dagegen eine US-Studie 19 Prozent falsch negative Ergebnisse bei
Zervixkarzinomen oder deren unmittelbaren Vorstufen, also übersehene
Krebserkrankungen." Dazu basieren alle bisherigen Erkenntnisse zu
einer HPV-Testanwendung ausschließlich auf Schlussfolgerungen aus
verschiedenen Studien. Erkenntnisse aus Anwendungen in der Praxis wie
bei der bestehenden gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung in
Deutschland existieren bisher aus keinem Land weltweit. Nicht
nachzuvollziehen sei außerdem die beabsichtigte Festlegung einer
oberen Altersgrenze von 60 Jahren für das Screening, obwohl die
Erkrankungshäufigkeit ab dem 65. Lebensjahr aktuell erneut ansteigt.
Frauenarzt Dr. Klinghammer kritisiert, dass den Patientinnen im
Rahmen eines gesetzlichen Früherkennungsprogramms eine Entscheidung
aufgezwungen werden soll, die bisher nicht einmal die Medizin selbst
treffen kann. Diese Tatsache könnten auch beste
Aufklärungsmaterialien des IQWIG nicht ändern: "Sogar der G-BA stellt
fest, dass Studien zur Nutzenbewertung keine Empfehlung für eine
bestimmte Screeningmethode ermöglichen." Auch nach Angaben des
Deutschen Krebsforschungszentrums lässt sich aus dem alleinigen
Nachweis von HP-Viren am Gebärmutterhals nicht direkt ableiten, ob
sich das infizierte Gewebe bösartig verändern wird oder ob die
Infektion ausheilt. Bisher lasse erst die Untersuchung von
Zellabstrichen deutlichere Rückschlüsse zu und spüre auch Vorstufen
von Gebärmutterhalskrebs auf, bevor ein invasives Karzinom entstehe.

Da es keine eindeutigen medizinischen Aspekte gibt, die den
angestrebten Wechsel der Screeningmethode von der bestehenden
Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge durch zytologische Untersuchung zu
einem Labortest auf Humane Papillomviren rechtfertigt, sind die
Motive nach Einschätzung der GenoGyn nur auf der Kostenebene zu
suchen. Die Krankenkassen wollten sich hier durchsetzen. Dr.
Klinghammer: "Ein Zervixkarzinom entwickelt sich zwar nicht von heute
auf morgen, aber eine Patientin aus Kostengründen nur noch alle fünf
Jahre für einen HPV-Test mit unklaren Folgen zu sehen, halte ich für
unverantwortlich." Rund 60 Prozent der Frauen haben zum Zeitpunkt
ihrer Zervixkarzinom-Diagnose in den vorherigen fünf Jahren keine
Früherkennungsuntersuchung in Anspruch genommen. Eine Optimierung des
Früherkennungsprogramms sollte, so die GenoGyn, deshalb derzeit
besser darauf fokussieren, all die Frauen zu erreichen, die nicht zur
Vorsorge gehen.



Pressekontakt:
Pressestelle GenoGyn
Sabine Martina Glimm
Bettina-Cathrin Wahlers
Stremelkamp 17
21149 Hamburg
Telefon: 040 / 79 00 59 38
Telefax: 040 / 70 38 11 88
E-Mail: genogyn(at)hansewort.de
Internet: www.genogyn.de


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Datum: 16.11.2015 - 09:28 Uhr
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