Pflegestärkungsgesetz II / Johanniter begrüßen Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
(ots) - Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird
aktuell im Bundestag beraten. Es soll zum 1. Januar 2016 in Kraft
treten und ab 1. Januar 2017 für die Patienten wirksam werden.
Zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Einführung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Damit soll die ungleiche Behandlung von
pflegebedürftigen Menschen mit geistigen oder psychischen
Einschränkungen und denjenigen mit körperlichen Defiziten beendet
werden. Alle Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit im Alltag
werden zukünftig gleichermaßen betrachtet und beurteilt. Darüber
hinaus wird die bisherige Sichtweise abgelöst, die allein durch den
Blick auf den Pflegeaufwand bestimmt war. An ihre Stelle tritt ein
neues Verständnis von Pflege, das den Pflegebedürftigen mit seinen
bestehenden Fähigkeiten und Ressourcen ins Zentrum rückt.
Die Johanniter begrüßen grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen:
"Das zweite Pflegestärkungsgesetz leitet den notwendigen
Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung ein", sagt Wolfram
Rohleder, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe.
"Unser Ziel muss es sein, dass die Pflegebedürftigen so lange wie
möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und dort betreut werden
können. Dafür müssen wir die ambulanten Strukturen stärken. Das
Pflegestärkungsgesetz II ist ein wichtiger Schritt in diese
Richtung", so Rohleder weiter. "Aber gute Pflege braucht neben
fachlicher Expertise auch Zeit - beides kommt heute oft zu kurz.
Deshalb ist es wichtig, nun konsequent an der Weiterentwicklung der
Pflegeausbildung und der Entbürokratisierung des Pflegealltags zu
arbeiten."
Die Johanniter-Unfall-Hilfe betreibt deutschlandweit mehr als 100
ambulante Pflegedienste. Rund 3000 Frauen und Männer arbeiten in
diesem Bereich. In 100 Einrichtungen des Betreuten Wohnens kümmern
sich die Johanniter um die Bewohner, wenn diese Hilfe benötigen.
Pressekontakt:
Verena Götze
Pressereferentin
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
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Datum: 12.11.2015 - 11:56 Uhr
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