Rheinische Post: Kommentar: Auf dem Holzweg
(ots) - Der Europäische Gerichtshof hat entschieden,
dass das EU-Beihilferecht, mit dem Wettbewerbsverzerrungen
unterbunden werden sollen, nicht durch nationale Gerichtsurteile
ausgehebelt werden darf. Nach dieser wichtigen Klarstellung könnte
sich das Landgericht Münster über den Spruch des Oberlandesgerichts
Hamm hinwegsetzen, das den Vertrag zwischen NRW und dem Holzkonzern
Klausner für rechtens erklärt hatte. Das Landgericht wertet den
Vertrag dagegen wegen der günstigen Konditionen als unzulässige
Beihilfe des Landes. Sieht das die zuständige EU-Kommission genau so,
könnte das Landgericht die Forderung Klausners nach Schadenersatz
zurückweisen. Allerdings wundert man sich noch immer über den
Dilettantismus, mit dem das Land 2007 den millionenschweren Vertrag
(ohne Ausschreibung) abgeschlossen hat. Jährlich 500.000 Festmeter
Holz wurden Klausner bis 2014 zugesichert, doch der Staatswald gibt
nicht mal die Hälfte her. Ex-Umweltminister Uhlenberg trägt die
Verantwortung für den Schlamassel. Er war damals mächtig auf dem
Holzweg.
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Datum: 11.11.2015 - 20:32 Uhr
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