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Winkelmeier-Becker/Heck: Verwertungsgesellschaften erfüllen wichtige Funktion für Kreative

ID: 1287812


(ots) - Koalition bringt Neuordnung des Rechtsrahmens auf
den Weg

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den
Gesetzentwurf zur Neuordnung des rechtlichen Rahmens für
Verwertungsgesellschaften im Urheberrecht in den Bundestag
einzubringen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter Stefan Heck:

"Verwertungsgesellschaften sind für einen wirksamen und
lückenlosen Schutz des geistigen Eigentums und für eine florierende
Kulturwirtschaft unverzichtbar. Kreatives Schaffen hängt nicht
zuletzt davon ab, dass es fair bezahlt wird. Künstler und andere
Kreative sind dabei darauf angewiesen, dass ihre Rechte von einer
Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden.
Verwertungsgesellschaften sorgen zudem für einen einfachen Zugang der
Nutzer zu den erforderlichen Rechten, indem sie ihnen einen
"one-stop-shop" bieten.

Mit dem neuen Gesetz passen wir den deutschen Rechtsrahmen an die
neuen europaweit geltenden Vorgaben an. Unser Ziel ist es, die
bewährten Mechanismen des deutschen Rechts so weit wie möglich zu
erhalten. Zugleich soll der neue Rechtsrahmen auch den Anforderungen
des digitalen Zeitalters entsprechen.

Zur kollektiven Rechtewahrnehmung gehört auch eine angemessene und
effektive Entlohnung der Urheber für die Nutzung ihrer Werke im
Rahmen von Privatkopien. Das System der Verhandlungen zwischen
Verwertungsgesellschaften und Verbänden der Speichermedienunternehmen
funktioniert bisher nicht zufriedenstellend. Bis die Urheber ihr Geld
erhalten, vergeht oftmals viel zu viel Zeit. Daher ist es gut, dass
die Bundesregierung vorschlägt, das Verfahren schneller und
effizienter zu gestalten.

Der Gesetzentwurf stellt insofern eine gute Grundlage für die




parlamentarischen Beratungen dar."



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 11.11.2015 - 15:14 Uhr
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