Fünf Jahre AMNOG-Beschluss des Bundestages
(ots) - Positiv bewertete Arzneimittel erreichen Patienten
unzureichend - Jedes fünfte bewertete Arzneimittel geht vom Markt -
Anteil der in Deutschland nicht eingeführten Arzneimittel stark
gestiegen
Häufig kommen im AMNOG-Verfahren positiv bewertete Innovationen
gar nicht oder nicht dauerhaft bei den Patientinnen und Patienten an.
Zudem reduziert das AMNOG die in Deutschland verfügbaren Arzneimittel
- durch Marktrücknahmen und die Vermeidung von Einführungen in
Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Analyse auf Basis aktueller
Daten, die der BPI anlässlich des fünften Jahrestages der
Gesetzesverabschiedung heute in Berlin vorgestellt hat.
"Marktrückzüge, Marktmeidung und geringe Versorgungsgrade selbst
bei positiv bewerteten neuen Arzneimitteln insbesondere gegen
chronische Erkrankungen sind Realität nach fünf Jahren AMNOG", sagt
Dr. Martin Zentgraf, Vorsitzender des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Damit ist ein wichtiges Ziel des
Gesetzes, nämlich die Orientierung an der Versorgung der Patienten,
in Frage gestellt.
Wir müssen dafür sorgen, das AMNOG so zu verbessern, dass auch bei
chronischen Erkrankungen wie Diabetes neue Präparate eine Chance im
AMNOG bekommen. Außerdem müssen wir sicherstellen, dass neue
Arzneimittel mit hohem Zusatznutzen auch tatsächlich verschrieben und
Teil einer qualitativ hochwertigen Versorgung werden. Viele Patienten
in Deutschland wissen laut einer von uns beauftragten repräsentativen
Bürgerumfrage offenbar gar nichts von dieser Unterversorgung in
manchen Bereichen. Sie gingen bislang davon aus, dass ihnen im
Krankheitsfall immer die besten zur Verfügung stehenden Präparate
verschrieben werden. Hohe Versorgungsqualität und Patientennutzen
waren Zielstellung bei Verabschiedung des AMNOG. Diese Ziele sollten
im Fokus bleiben", so Zentgraf.
Von den bisher bewerteten neuen Arzneimitteln sind rund 20 Prozent
vom Markt verschwunden. Gleichzeitig hat sich die Zahl der europäisch
zugelassenen Präparate, die in Deutschland gar nicht erst eingeführt
werden, seit dem AMNOG von fünf Prozent auf 23 Prozent erhöht. Davon
sind insbesondere Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen
betroffen. Um nach der Methodik des IQWiG eine Überlegenheit zu
zeigen, wären Studiendauern erforderlich, die so nicht machbar sind.
Gleichzeitig sind die Vergleichstherapien gerade bei diesen
Arzneimitteln meist generisch und bilden - wenn kein Zusatznutzen
attestiert wird - die Vergütungsgrenze. Zudem werden die
Erstattungsbeträge veröffentlicht und beeinflussen damit die
internationale Preisbildung. Um Marktrückzüge und damit den Wegfall
wichtiger Therapieoptionen zu verhindern, spricht sich der
BPI-Vorsitzende für Änderungen der AMNOG-Bewertungsmethodik aus. So
könne die Akzeptanz sog. Surrogatparameter in diesem Bereich dazu
beitragen, den Zusatznutzen der Präparate adäquat zu bewerten.
Generell dürfe es im Rahmen der Erstattungsverhandlungen keine
preisliche Orientierung an einer generischen Vergleichstherapie
geben, da eine Neuentwicklung nicht genauso vergütet werden könne wie
ein Arzneimittel, das seine Entwicklungskosten längst amortisiert
habe. Ein weiteres Problem sei der zunehmende Anteil in Deutschland
nicht eingeführter Arzneimittel. So erschwere man den Patientinnen
und Patienten hierzulande den Zugang zu Innovationen, die in anderen
Ländern ganz selbstverständlich verfügbar seien. Aber selbst wenn
Innovationen im AMNOG-Prozess positiv bewertet und mit einem
Erstattungsbetrag versehen worden seien, hieße das nicht, dass
Patientinnen und Patienten auch selbstverständlich davon
profitierten, bemängelte Zentgraf. Der Grund liege meistens darin,
dass Ärzte sich aus Angst vor Regressforderungen davor scheuten, das
Mittel zu verschreiben. "Diese Situation ist untragbar, wir brauchen
eine Klarstellung, dass diese Präparate nach Verhandlung des
Erstattungsbetrages wirtschaftlich sind", forderte der
BPI-Vorsitzende. "Therapeutische Verbesserungen müssen auch bei den
Patientinnen und Patienten ankommen, sonst sehe ich für die
Versorgungsvielfalt und -qualität in Deutschland schwarz. Fünf Jahre
nach dem AMNOG-Beschluss des Bundestages besteht noch viel
Änderungsbedarf für das "lernende System", so Zentgraf.
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Datum: 11.11.2015 - 10:00 Uhr
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