Mitteldeutsche Zeitung: zu IGeL-Leistungen
(ots) - Die Leistungen werden zwar nach einer
Gebührenordnung abgerechnet, unterliegen ansonsten aber nur wenigen
gesetzlichen Auflagen. Damit ist der Anreiz programmiert, auch
überflüssige Diagnose- und Behandlungsmethoden anzubieten. Dass die
Selbstkontrolle der ärztlichen Standesorganisationen nicht ausreicht,
zeigen Stichproben der Verbraucherzentralen und Befragungen des
AOK-Bundesverbands. Auf der Internetseite www.Igel-Ärger.de finden
sich ungezählte Patientenbeschwerden, die gewiss nicht alle
berechtigt, aber gewiss auch nicht sämtlich unberechtigt sind. Es
bedarf daher eine regelmäßigen Überprüfung der IGeL, um die Spreu vom
Weizen zu trennen.
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Hartmut Augustin
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Datum: 09.11.2015 - 19:06 Uhr
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