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Schwäbische Zeitung: Eine gute Entscheidung - Kommentar zur Sterbehilfe

ID: 1286091


(ots) - Roger Kusch wird sich eine neue Geschäftsidee
suchen müssen. Der Vorsitzende von "Sterbehilfe Deutschland" hat zwar
Verfassungsbeschwerde angekündigt, aber das vom Bundestag mit
überzeugender Mehrheit beschlossene Gesetz dürfte auch die Prüfung
durch die Verfassungsrichter bestehen. Dann ist klar: Es wird in
Deutschland kein gewerbsmäßig organisiertes Töten alter und kranker
Menschen geben. Und die Ärzte werden glücklicherweise verschont sein
von einer Regelung, die mit ihrem Berufsethos grundsätzlich
unvereinbar gewesen wäre. In fast allen Ländern dieser Erde ist die
Gesetzeslage so oder so ähnlich, wie der Bundestag sie nun für
Deutschland beschlossen hat.

Dort, wo sie anders ist, finden sich auch die Indizien dafür, dass
ärztlich assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen inflationäre
Wirkung haben. Die Gesamtzahl der Suizide steigt, das vielbeschworene
Selbstbestimmungsrecht der Patienten geht schleichend über in eine
Praxis der Fremdbestimmtheit. Eine Mehrheit der deutschen
Abgeordneten hat diese Gefahr erkannt und die richtigen Konsequenzen
gezogen.

Die Regelung lässt im Übrigen durchaus Raum für
Einzelentscheidungen von Ärzten und engen Angehörigen, in denen das
Gewissen und nicht das Strafrecht gefordert ist.



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Telefon: 0751/2955 1500
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Bundestag beschließt Sterbehilfegesetz
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Datum: 06.11.2015 - 20:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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