Fünf Jahre AMNOG-Verabschiedung: Eine Bilanz
(ots) -
Erinnern Sie sich noch? Am 11.11.2010 hat der Deutsche Bundestag
das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) verabschiedet. Mit der
Einführung einer frühen Nutzenbewertung für Arzneimittelinnovationen
und nachgelagerten Erstattungsverhandlungen sollten nicht nur die
Kosten begrenzt, sondern auch die Qualität der Arzneimittelversorgung
verbessert werden. "Dieser wichtige Schritt zur Verbesserung der
Arzneimittelversorgung muss allen Patientinnen und Patienten
zugutekommen", forderte zum Beispiel das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit (IQWiG) in einer Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf. Wie sieht es fünf Jahre später aus? Hat sich die
Versorgung mit Arzneimittelinnovationen in Deutschland tatsächlich
verbessert? Wird Zusatznutzen entsprechend anerkannt? Und was sind
die Konsequenzen für standortgebundene Hersteller? Diesen und anderen
Fragen möchten wir nachgehen und eine kritische Fünfjahresbilanz
ziehen. Wir haben dafür neueste Daten und Statistiken ausgewertet und
wollen Ihnen eine aussagekräftige Auswahl davon vorstellen. Außerdem
wollen wir Ihnen die Ergebnisse einer vom BPI beauftragten,
repräsentativen Bürgerumfrage zum Thema Patientennutzen bei
Arzneimitteln präsentieren.
Wir laden Sie ein zur
Pressekonferenz am Mittwoch, 11. November 2015 um 10.00 Uhr Raum I
im Haus der Bundespressekonferenz Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin.
Als Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung: Dr. Martin
Zentgraf, BPI-Vorsitzender Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
BPI-Hauptgeschäftsführer
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie teilnehmen können.
Bei Rückfragen wählen Sie bitte:
Tel. 030/27909-123
oder schicken Sie ein Fax
030/27909-362
bzw. eine E-Mail (aaumann(at)bpi.de).
Pressekontakt:
Andreas Aumann,
Tel.030/27909-123,
aaumann(at)bpi.de
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Datum: 04.11.2015 - 12:28 Uhr
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