Gröhes Krankenhausnotopfer: Die chronisch kranken Patienten zahlen die Zeche / Politik kündigt einseitig den Sicherstellungsauftrag mit den Vertragsärzten auf
(ots) - Das sog.
Krankenhausstrukturgesetz, das voraussichtlich am nächsten Mittwoch
durch den Bundestag beschlossen werden soll, wird zu einem massiven,
unkalkulierbaren Aderlass in der haus- und fachärztlichen
Grundversorgung und damit insbesondere zu einer Verschlechterung in
der Versorgung chronisch kranker Menschen in den Regionen führen.
Nach vorläufigen Schätzungen soll alleine in Bayern über eine halbe
Mrd. Euro jährlich an Honorarmitteln aus der ambulanten Versorgung
vor Ort in die maroden Krankenhausstrukturen umgeleitet werden. Dies
bedeutet geschätzt für die fachärztliche Grundversorgung einen
Honorarrückgang von 10 bis 15%.
Bis zu 4-fach höhere Vergütungen sollen den Notfallpraxen an den
Krankenhäusern im Verhältnis zu der Vergütung von niedergelassenen
Bereitschaftsdienstärzten aus dem Honorarmitteln der Niedergelassenen
unbudgetiert beschert werden.
"Diese Regelungen stellen das Prinzip »ambulant vor stationär« und
den Anspruch auf »gleichwertige Vergütungen bei gleichwertigen
Leistungen« auf den Kopf", sagt Wolfgang Bärtl, Vorsitzender des
Bundesverbandes niedergelassener Fachärzte.
Ausgerechnet die haus- und fachärztliche Grundversorgung, die
bereits jetzt mit ihrer budgetierten Vergütung in den Regionen kein
betriebswirtschaftliches Auskommen mehr erwirtschaften kann und
deshalb insbesondere dort der Ärztemangel deutlich spürbar wird, soll
nun über diese Regelungen weiter ausgezehrt werden.
"Herr Gröhe konterkariert mit diesen Vorschlägen die im
Koalitionsvertrag festgelegten Ziele der flächendeckenden
Versorgung", führt Wolfgang Bärtl aus. "Die gesundheitspolitisch
Verantwortlichen kündigen damit den Sicherstellungsauftrag für die
ambulante Versorgung de facto einseitig und entziehen damit diesem
historischen Pakt der Vertragsärzte mit der Politik, welches den
Ärzten für das Primat der ambulanten Versorgung das Recht auf Streik
vorenthält, die Geschäftsgrundlage".
Der BVNF fordert von der Politik, in ihren abschließenden
Beratungen eine angemessene, extrabudgetäre Vergütung bei allen
Notfällen für Niedergelassene und Krankenhäuser gleichermaßen zu
erwirken.
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Dr. Karl Ebertseder, 01577-7741871, pressestelle(at)bvnf.de
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Datum: 02.11.2015 - 08:00 Uhr
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