Märkische Oderzeitung: Die "Märkische Oderzeitung" in Frankfurt (Oder) schreibt zu Kriminalität/Tötung/Mohamed
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(ots) - Das entscheidende Video, auf dem der Täter
identifiziert wurde, stammt aus privatem Bereich, von einem Wirt, der
offenbar seine Kneipe von außen im Blick haben wollte. Was nicht
zulässig ist, denn es dürfe nur der unmittelbar private Bereich
gefilmt werden und nicht der öffentliche. Gegen den Wirt ist deshalb
von einer Privatperson Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten
eingegangen. Sollte es zu einer Bestrafung des Wirtes kommen, hätte
das wohl einen Sturm der Empörung zur Folge. Zu recht. ##
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Datum: 01.11.2015 - 20:15 Uhr
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