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Entscheidung zur Luftqualität in Europa: Chance für saubere Luft ergreifen

ID: 1280352


(ots) - EU-Parlament entscheidet über Weichenstellung für
saubere Luft - Deutsche Umwelthilfe fordert wirksame Revision der
Richtlinie zur Begrenzung von Luftschadstoffen - Methan- und
Ammoniakgrenzwerte müssen in NEC-Richtlinie bestätigt werden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) appelliert an alle Abgeordneten des
Europäischen Parlaments, sich für eine wirksame Novellierung der
EU-Gesetzgebung zur Luftreinhaltung einzusetzen. Am Mittwoch,
28.10.15, werden die Parlamentarier über die Vorschläge zur Revision
der Richtlinie über Emissionshöchstmengen (National Emission Ceiling
Directive, NECD) abstimmen.

Luftverschmutzung ist nach wie vor das größte Umweltproblem in
Europa. Mehr als 90 Prozent der städtischen Bevölkerung in Europa
sind täglich einer gesundheitsgefährdenden Luftbelastung ausgesetzt.
Pro Jahr führt die verschmutzte Atemluft zu tausenden vorzeitigen
Todesfällen. Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfall- und
Energiewirtschaft sind die wesentlichen Quellen für die Schadstoffe
Stickstoffoxid, Schwefeldioxid, Ammoniak, Methan, Quecksilber und
Ruß. Die NECD legt wichtige Zielmarken für die Luftqualität in
Europa fest.

"Die EU-Abgeordneten haben die Chance, aber auch die
Verantwortung, mit diesem Gesetz die Weichen für die Luftqualität in
Europa auf Jahrzehnte zu stellen und maßgebliche Entscheidungen für
den Umweltschutz zu treffen", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wir fordern die Abgeordneten daher
auf, sich am 28.10.2015 mit ihrer Stimme für saubere Luft
einzusetzen."

Die in der heute geltenden Verordnung festgelegten Grenzwerte
gelten für das Jahr 2020 und sollen im Rahmen der Revision
weiterentwickelt werden. Die DUH fordert, dass sich die Abgeordneten
im EU-Parlament für verbindliche und ambitionierte Minderungsziele




für das Jahr 2030 aussprechen. Dazu zählt auch ein Minderungsziel für
Methan, einem Vorläuferstoff von gesundheitsschädlichem bodennahem
Ozon. Nach Ansicht der DUH muss außerdem für alle Schadstoffe ein
verpflichtendes Zwischenziel für das Jahr 2025 ergänzt werden.

Besonders umstritten im aktuellen Gesetzgebungsprozess sind unter
anderem die geplanten Vorgaben zur Minderung von Methan und Ammoniak.
"Die EU-Parlamentarier dürfen sich nicht zum Handlanger der
Agrarlobby machen lassen. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
sollte die Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft im Vordergrund
stehen. Dies lässt sich mit Minderungszielen für Ammoniak und Methan
erreichen, die als Vorläuferstoff für Feinstaub und Ozon im Fokus der
Luftreinhaltepolitik stehen sollten ", sagt Dorothee Saar,
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung der DUH. "Für den
Umweltschutz und die Gesundheit der Menschen in Europa ist es völlig
inakzeptabel, die Einführung von wirksamen Minderungszielen weiter
aufzuschieben."

Weitere Informationen zur NEC-Richtlinie sowie alle Forderungen
der DUH finden Sie unter: http://www.duh.de/5118.html



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: resch(at)duh.de

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-72, E-Mail: saar(at)duh.de

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 26.10.2015 - 13:20 Uhr
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