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Prävention, Krankenhaushygiene, Substitution und Chancengleichheit

ID: 1279630


(ots) - Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 nach
mehreren Anläufen ein Präventionsgesetz (PrävG) beschlossen. Dr.
Heidemarie Lux, Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer
(BLÄK), erklärte dazu: "Das Präventionsgesetz könnte für die wichtige
Präventionsarbeit eine gute Basis sein. Leider sind einige
Bestimmungen eher kontraproduktiv." So sei es völlig unverständlich,
dass Ärztinnen und Ärzte, die in der Prävention eine wichtige
Funktion innehaben, im PrävG nicht als Präventionsschaltzentrale
vorgesehen sind. Gerade Ärztinnen und Ärzte erreichten Patienten
aller gesellschaftlichen Schichten. Da böte es sich doch an, die
Kompetenzen der Ärzte im Rahmen der Primärprävention zu nutzen und zu
stärken.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Nicht-Beteiligung der Ärzteschaft
an der "Nationalen Präventionskonferenz". Hier sollen künftig
Sozialversicherungsträger, Ministerien, Länder- und
Patientenvertreter als Mitglieder berücksichtigt werden. Die
Vertretungen der ärztlichen Spitzenorganisationen sind nicht Mitglied
der Nationalen Präventionskonferenz und es ist nicht vorgesehen, dass
sie bei der Erarbeitung einer nationalen Präventionsstrategie
mitarbeiten. "Warum die Berufsgruppe, die in der Prävention eine
zentrale Rolle spielt, nicht beteiligt wird, ist völlig
unverständlich", meinte Lux. Die Vizepräsidentin forderte außerdem
eine finanzielle Honorierung von ärztlichen Präventionsleistungen,
wie Präventionsberatungen und Untersuchungen.

Lux begrüßte ausdrücklich, dass das Thema "Impfen" kurzfristig
noch in das Gesetz aufgenommen wurde. So soll nicht geimpften Kindern
künftig der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung, wie z.B. einer
Kindertageseinrichtung (Kita) oder Schule, verboten werden können,
wenn dort z. B. Masern auftreten. Zudem müsse vor der Aufnahme eines




Kindes in eine Kita eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden.

Präventionsaktionen

Prävention lebe davon, dass Ärztinnen und Ärzte sich dafür
einsetzen und im Idealfall auch vorleben. Auch die BLÄK unterstützt
seit vielen Jahren aktiv die verschiedensten Präventionsprojekte.
Besonders die Aktion "Rezept für Bewegung" ist ein großer Erfolg, an
dem sich viele Ärztinnen und Ärzte beteiligen. Neben der Teilnahme an
Präventionsveranstaltungen und Präventionsaktionen ist vor allem die
Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Aufgabe, die die BLÄK übernimmt.
Auf der Internetseite www.blaek.de und über die Social-Media-Kanäle
Facebook und Twitter informiert die BLÄK Interessierte sowie
Ärztinnen und Ärzte über Prävention und wirbt für "vorbeugen statt
heilen". Unter anderem beteiligte sich die BLÄK an den
Präventionsaktionen Rezept für Bewegung, Sonne(n) mit Verstand,
HIV-Testwoche, Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit, Suchtforum
zum Thema "Zwischen Genuss, Frust und Kontrollverlust - Essstörungen
als ''gewichtige'' Herausforderung einer Konsumgesellschaft?!",
Aktionswoche Alkohol, Herzwochen, Aktion "Schwanger - Null
Promille"...

Krankenhaushygieniker

Besonders in Krankenhäusern kämen nosokomiale Infektionen immer
häufiger vor. Ab 2017 müssen Krankenhäuser der zweiten und dritten
Versorgungsstufe gemäß der Bayerischen Medizinhygieneverordnung
(MedHygV) einen hauptamtlichen und in Vollzeit tätigen
Krankenhaushygieniker (Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder
Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie)
beschäftigen. Die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung
brauchen schon heute die Beratung durch einen Krankenhaushygieniker.
Lux erklärte dazu: "Hygiene ist eine Grundvoraussetzung für die
Patientenversorgung. Bereits heute herrscht ein Mangel an fort- bzw.
weitergebildeten Krankenhaushygienikern." Die BLÄK fördere bereits
Weiterbildungsverbünde für Hygiene und Umweltmedizin und biete
außerdem entsprechende Fortbildungsseminare an. "Die Krankenhäuser
als Arbeitgeber müssen diese Angebote aber auch nutzen und in die
Fortbildung ihrer Mitarbeiter investierten", forderte die
Vizepräsidentin, "sonst stehen manche Krankenhäuser 2017 ohne
Krankenhaushygieniker da".

Substitution

Noch immer nicht praxistauglich seien die Vorgaben für
Substitutionsärzte. Durch zu eng gefasste gesetzliche Vorschriften
würden Substitutionsärzte kriminalisiert. Laut Lux wäre es sinnvoll,
ausschließlich therapeutische Aspekte der Substitution nicht über das
Betäubungsmittelrecht zu sanktionieren, sondern die ärztliche
Selbstverwaltung mit einer Regelung zu beauftragen.

Chancengleichheit für Ärztinnen im Krankenhaus

Die Chancengleichheit im Krankenhaus habe noch erhebliches
Verbesserungspotenzial. Auch wenn sich in den vergangenen Jahren das
Bewusstsein bei den Arbeitgebern positiv verändert habe, empfänden es
viele Ärztinnen und Ärzte nach wie vor noch als Herausforderung,
Freizeit, Familie/Kind und Karriere miteinander in Einklang zu
bringen. Die BLÄK unterstützt Ärztinnen und Ärzte bereits seit vielen
Jahren mit gezielten Seminarangeboten. Die BLÄK bietet zum Beispiel
ein fünftägiges Wiedereinstiegsseminar für Ärztinnen und Ärzte an,
die nach einer beruflichen Auszeit, Familienpause oder
Arbeitslosigkeit eine Rückkehr in Praxis oder Klinik planen. "Unser
Ziel ist es, Karrierewege von Frauen und Männern in der Medizin zu
fördern - auch mit Familie", erläuterte Lux.



Pressekontakt:
Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail:presse(at)blaek.de
www.blaek.de


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Datum: 23.10.2015 - 11:15 Uhr
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