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Orthopädische Operationen: Zweitmeinung widerspricht in sieben von zehn Fällen der Empfehlung des Arztes

ID: 1278872


(ots) - 70 Prozent der empfohlenen orthopädischen
Operationen sind aus Sicht von Zweitmeinungsexperten unnötig.
Besonders weit auseinander liegen die Einschätzungen bei
Schulter-Operationen: In 82 Prozent der Fälle widersprechen die
Zweitgutachter der Empfehlung des Arztes und setzen stattdessen auf
eine konservative Behandlung mit Krankengymnastik, Massagen oder
Tabletten. Ähnlich hoch sind die Unterschiede in der Bewertung von
Knie- und Rücken-Diagnosen. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht,
dass drei von vier Deutschen der Therapieempfehlung von Ärzten mit
Skepsis begegnen und dahinter eigene Interessen vermuten. Dies sind
Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Studie der
mhplus-Krankenkasse unter 1.000 Bundesbürgern sowie einer Analyse des
Zweitmeinungsspezialisten medexo auf Basis von 1.100 Fällen.

"In Deutschland wird viel zu häufig zum Skalpell gegriffen. Zum
Nachteil der Patienten, die unter unnötigen Operationen leiden", sagt
Dr. Rolf Herzog, medizinischer Berater bei der mhplus Krankenkasse.
"Insgesamt ist der vorgeschlagene chirurgische Eingriff bei
orthopädischen Erkrankungen nur in jedem dritten Fall
gerechtfertigt."

Bei Hüftoperationen liegen die Empfehlungen von Ärzten und
Zweitmeinungs-Experten zwar nicht ganz so weit auseinander wie bei
Rücken-, Knie- oder Schulterdiagnosen, doch nur bei jeder zweiten
Begutachtung sind sich beide Seiten über die vorgeschlagene Operation
einig.

Entsprechend verunsichert sind viele Patienten, wenn ihr Arzt zu
einem chirurgischen Eingriff rät. Zwar haben alle gesetzlich
Versicherten generell Anspruch auf die Zweitmeinung eines
Kassenarztes. Seit dem Sommer dieses Jahres erlaubt der Gesetzgeber
aber grundsätzlich auch eine Zweitbegutachtung durch einen
unabhängigen Experten, der den Patienten anschließend nicht selbst




behandeln darf. Dies entspricht dem Wunsch der Bundesbürger. So
würden drei von vier der im Rahmen der Studie Befragten für die
zweite Meinung eher einen ihnen unbekannten, neutralen Experten
aufsuchen als einen ihnen bekannten weiteren Arzt. 62 Prozent
wünschen dabei eine Vermittlung durch die Krankenkassen.

Versicherte der mhplus mit einer Empfehlung zur Operation am
Rücken, am Knie oder an der Schulter haben mit der "Zweitmeinung
Plus" die Möglichkeit, sich ein ausführliches ärztliches Gutachten
von ausgewiesenen Spezialisten (Privatärzten) erstellen zu lassen.
"Wir empfehlen grundsätzlich jedem Versicherten, der sich unsicher
über die Notwendigkeit eines operativen Eingriffes ist, dieses
Angebot zu nutzen. Die Zweitmeinung Plus eignet sich dabei besonders
für Patienten, die ein ausführliches schriftliches Gutachten wünschen
und großen Wert auf die Einschätzung besonders renommierter und
unabhängiger Experten legen", so Dr. Friederike Nawroth,
Gesundheitsökonomin der mhplus Krankenkasse.

Hintergrund zum Versorgungsstärkungsgesetz:

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) ist am 23. Juli 2015
in Kraft getreten. Darin erhalten Versicherte unter anderem einen
Anspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen
Zweitmeinung. Details zu der neuen Regelung werden aktuell von
Experten definiert. Fest steht jedoch: Die Zweitbegutachtung erfolgt
immer durch einen unabhängigen Mediziner, der die Patienten nicht
selbst behandelt.

Die mhplus Krankenkasse im Profil: Die mhplus Krankenkasse
(www.mhplus.de) ist offen für alle gesetzlich Krankenversicherten.
Rund 1.000 Mitarbeiter betreuen bundesweit mehr als 550.000
Versicherte. Unabhängige Tests belegen umfangreiche Mehrleistungen
und hohe Servicestandards. Mit ihrem Versorgungsprogramm
unterstreicht die mhplus ihren Anspruch, Patienten mit chronischen
Krankheiten kompetent zu unterstützen.



Pressekontakt:
mhplus Krankenkasse
Michael Pfeiffer
Fon: 07141 - 9790-304
Fax: 07141 - 9790-222
michael.pfeiffer(at)mhplus.de


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Datum: 22.10.2015 - 09:20 Uhr
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