Rheinische Post: Kommentar: Wenn der Staat mithört
(ots) - Bei der gestern verabschiedeten
Vorratsdatenspeicherung 2.0 ist es angebracht, dass bei den Bürgern
erneut alle Alarmglocken angehen. Es stimmt zwar, dass das neue
Gesetz im Vergleich zu seinem 2007 von Schwarz-Gelb verabschiedeten
und 2010 von Verfassungsrichtern kassierten Vorläufer deutlich
entschärft wurde. Die Speicherfristen sind kürzer, der Speicherumfang
geringer, die geplanten Kontrollen schärfer. Aber: Viele
verfassungsrechtliche Bedenken bleiben weiterhin bestehen. Wieder
wird ohne Verdacht fast alles gespeichert und der Zugriff auf den
Datenschatz gewährt ohne eine ausreichend präzise Definition der
Schwerstverbrechen, die das rechtfertigen würden. Hinzu kommt, dass
die Hacker- und Geheimdienstskandale der vergangenen Jahre gezeigt
haben, wie es um die Datensicherheit bestellt ist. Und dass die SPD
aus taktischen Gründen (man wollte das Gesetz noch vor dem
Bundesparteitag im Dezember abräumen) das parlamentarische Verfahren
zuletzt mit der Brechstange beschleunigt hat, trägt auch nicht zur
Vertrauensbildung bei.
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Datum: 16.10.2015 - 20:00 Uhr
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