Kieferorthopädische Behandlungen: Transparenz für Patienten verbessert / KZBV, BDK, DGKFO und DGZMK stellen neue Informationen und Musterformulare vor
(ots) - Die Information des Patienten über seinen
Leistungsanspruch als gesetzlich Krankenversicherter, ergänzende
Behandlungsmöglichkeiten und Behandlungsalternativen bei
kieferorthopädischen Behandlungen wird verständlicher und
transparenter gestaltet. Auf dieses Ziel haben sich die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der Berufsverband der
Deutschen Kieferorthopäden (BDK), die Deutsche Gesellschaft für
Kieferorthopädie (DGKFO) sowie die Deutsche Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferkrankheiten (DGZMK) verständigt.
Die genannten Institutionen einigten sich in diesem wichtigen
Versorgungsbereich auf neue verständliche Patienteninformationen,
Regelungen und Formulare. Betont wird der Anspruch des Versicherten
auf eine zuzahlungsfreie Behandlung wie auch auf seine Wahlfreiheit
im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung.
Neues Informationsblatt für Patienten und Musterformulare
Ein neues Informationsblatt informiert Patienten in diesem
Zusammenhang ausführlich und leicht verständlich über die
wechselseitigen Rechte und Pflichten von Behandler und Patient sowie
über die gesetzlichen Vorschriften für eine rechtskonforme
Behandlung. Darüber hinaus kann ein neu entwickeltes Musterformular
als Vertragsgrundlage für zusätzliche oder alternative Leistungen
dienen, die vom Patienten gewünscht werden. Auf dem Formular
ausgewiesen werden sämtliche geplante zusätzliche
Behandlungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten sowie der sich
daraus ergebende Eigenanteil des Patienten.
Neuregelungen im Zuge des Patientenrechtegesetzes
"Wir nehmen das im Jahr 2013 in Kraft getretene
Patientenrechtegesetz sehr ernst und bemühen uns, die Informationen
und die Aufklärung der Patienten ständig zu verbessern, um diese in
die Lage zu versetzen, zusammen mit ihrem Zahnarzt die individuell
passende Behandlung und Versorgung auszuwählen. Mit dieser
freiwilligen Selbstverpflichtung wollen Zahnärzte und
Kieferorthopäden auch im Bereich der kieferorthopädischen Behandlung
aktiv zu mehr Transparenz beitragen und das Vertrauen der Patienten
in den Behandler stärken", sagte Dr. Wolfgang Eßer,
Vorstandsvorsitzender der KZBV. Sehr deutlich werde auch noch einmal
betont, dass eine Kassenbehandlung nicht verweigert oder von privaten
Zuzahlungen abhängig gemacht werden dürfe. "Ein solches Verhalten
verstößt klar gegen vertragszahnärztliche Pflichten."
Gemeinsame Entscheidung von Zahnarzt und Patient
"Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat im Rahmen der
GKV-Versorgung Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung, die
ihm mit Ausnahme der gesetzlichen Eigenanteile zuzahlungsfrei
angeboten werden muss. Sie darf nicht von privaten Zuzahlungen
abhängig gemacht werden. Der Patient muss gleichzeitig nach
Aufklärung und Vereinbarung mit seinem Kieferorthopäden oder
kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt die Möglichkeit haben, sich für
eine Behandlung zu entscheiden, die über die GKV-Versorgung
hinausgeht. Wir sind uns mit den Körperschaften darüber einig, dass
nur so der Patient seine Patientenrechte in vollem Umfang wahrnehmen
kann", sagte Dr. Gundi Mindermann, Bundesvorsitzende des BDK. Im
Rahmen seiner Wahlmöglichkeiten könne der Patient dann gemeinsam mit
seinem Zahnarzt eine individuelle Entscheidung über die gewünschte
Form der Versorgung treffen.
Das neue Informationsblatt und die Musterformulare können auf den
Websites von KZBV und BDK heruntergeladen werden. Zahnärztinnen und
Zahnärzte können sich zudem über die Unterlagen mit erläuternden
redaktionellen Beiträgen in den Ausgaben 21 und 22 der
"Zahnärztlichen Mitteilungen" (zm) informieren.
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Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de
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Datum: 16.10.2015 - 11:14 Uhr
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