Geschädigten Patienten unbürokratisch helfen!
(ots) - Bayerns Patientenbeauftragter Hermann Imhof (CSU)
macht sich - in einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 14.
Oktober - für einen Härtefallfonds stark, der Patienten nach einem
Behandlungsfehler finanziell helfen soll. "Eine gute Idee", meint
auch Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK), "hat doch die BLÄK bereits seit Jahren die
Einrichtung eines solchen Fonds wiederholt und nachdrücklich
vertreten". Bereits der 71. Bayerische Ärztetag forderte den
Gesetzgeber auf, mit dem damals geplanten und schließlich 2013 in
Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen
und Patienten (PatRechteG - Patientenrechtegesetz) einen
Härtefallfonds zu verankern. Durch das PatRechteG wurde unter anderem
das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB) kodifiziert.
Der Fonds sollte für Patienten mit einem erlittenen Schaden
eintreten, "wenn es keinen sicheren Nachweis der Schadensursache oder
des Verschuldens gibt", oder "wenn eine seltene oder bislang
unbekannte Komplikation auftritt, die die betroffene Person erheblich
schädigt", oder "die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs
unzumutbar lange dauern würde" und eine finanzielle Hilfe aus
sozialen oder anderen Gründen geboten erscheint. Ein Härtefallfonds
wird von nahezu allen Patientenorganisationen, vom Bundesrat, von
vielen Gesundheitsministerien, Parteien - seit 30. Juli 2015 auch von
der CSU - und allen Sozialverbänden gefordert. Auch der
Patientenbeauftragte der Bundesregierung hatte sich seinerzeit für
einen Härtefallfonds ausgesprochen.
"Grundsätzlich sind ärztliche Behandlungsfehler bei der Vielzahl
der Tag täglich stattfindenden Eingriffe selten, ganz ausschließen
kann man sie jedoch nie", sagte Rechl weiter. Deshalb richte die BLÄK
seit vielen Jahren besonderes Augenmerk auf Risk- und
Qualitätsmanagement und praxisrelevante Fortbildungen. Dazu zähle
auch das "Critical Incident Reporting-System" (CIRS), ein System, in
das Ärzte "Beinahe-Fehler" und sicherheitsrelevante Ereignisse
melden, was dem überregionalen, interprofessionellen und
interdisziplinären Lernen dient. "Jeder echte Behandlungsfehler macht
uns Ärztinnen und Ärzte betroffen, ist doch das Heilen und Betreuen
das oberste Ziel ärztlichen Handelns", so Rechl.
Darüber hinaus existiert seit über 40 Jahren die Gutachterstelle
für Arzthaftungsfragen bei der BLÄK, die eine unabhängige Einrichtung
darstellt, die von Patienten, Ärzten oder der
Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes bei der Vermutung oder dem
Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung angerufen werden
kann. Ziel der Gutachterstelle ist es, durch objektive Begutachtung
ärztlichen Handelns Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche
und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern.
"Die Behandlungsfehlerquote, also das Verhältnis von festgestellten
Behandlungsfehlern zu allen abgeschlossenen Verfahren, lag im
vergangenen Berichtsjahr bei 31 Prozent und damit auf dem Niveau der
Vorjahre", berichtet Rechl. Damit entspreche die
Behandlungsfehlerquote auch dem Ergebnis der bundesweiten Auswertung
der von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen an die
Bundesärztekammer gemeldeten, jahresbezogenen Daten.
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Datum: 14.10.2015 - 12:10 Uhr
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