Rezepteinlösung: Notfalls Erwachsenen als Boten schicken (FOTO)

(ots) -
Grundsätzlich sollte man Rezepte nach dem Arztbesuch persönlich in
der Apotheke einlösen. Wenn das nicht möglich ist, weil man zum
Beispiel gehunfähig ist, kann man zur Not auch einen Angehörigen oder
Bekannten als Boten schicken. "Der Überbringer muss aber unbedingt
das vom Arzt ausgestellte Originalrezept vorlegen, sonst bekommt er
die Medikamente nicht ausgehändigt", sagt Thomas Brückner, Apotheker
beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Nachreichen
kann man das wichtige Dokument nicht und auch eine Kopie wird nicht
akzeptiert. Beim Rezepteinlösen wird der Apotheker dann wichtige
Informationen etwa zur Dosierung, Anwendung und Anwendungsdauer
übermitteln. Hören Sie als Bote bitte gut zu, schreiben Sie wenn
nötig mit und geben Sie die Informationen zuhause möglichst
vollständig an den Erkrankten weiter. Weisen Sie ihn außerdem darauf
hin, dass er im Zweifel noch einmal bei der Apotheke anrufen und
nachfragen kann", so Brückner.
Wer sein Rezept nicht persönlich einlösen kann, sollte nach
Möglichkeit einen Erwachsenen als Boten in die Apotheke schicken.
Zwar ist es gesetzlich nicht verboten, Kindern und Jugendlichen
rezeptpflichtige Arzneimittel auszuhändigen. Der Apotheker trägt
dabei aber, wie es zum Beispiel in der Berufsordnung für
Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein heißt
"besondere Verantwortung, einem Arzneimittelmissbrauch vorzubeugen".
Er muss anhand bestimmter Kriterien wie zum Beispiel dem Kindesalter
oder der Art und Verpackung der Medikation entscheiden, ob die Abgabe
vertretbar ist. Besteht etwa die Gefahr, dass das Kind das Präparat
aus Neugier einfach selbst einnimmt, obwohl es für eine andere Person
bestimmt ist, dann kann der Apotheker die Herausgabe verweigern.
"Gehen Sie dieses Risiko am besten gar nicht erst ein", rät Thomas
Brückner. "Wenn kein Erwachsener die Medikamente für Sie abholen
kann, dann wenden Sie sich am besten telefonisch an Ihre Apotheke und
schildern Sie Ihr Problem. Viele Apotheken haben für solche
Ausnahmefälle einen Lieferdienst. Die Bedingungen hierfür erfahren
Sie bei der entsprechenden Apotheke."
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine
Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie
können keinen Arztbesuch ersetzen.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123,
aaumann(at)bpi.de
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Datum: 13.10.2015 - 10:01 Uhr
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