NRZ: Ein Fingerzeig - ein Kommentar von MICHAEL MINHOLZ
(ots) - Selbstverständlich hat Karlsruhe gestern noch keine
abschließende Entscheidung gefällt. Die Klarstellung der
Bundesverfassungsrichter, dass das Tarifeinheitsgesetz kurzfristig
weder gravierende noch irreversible Nachteile für
Spartengewerkschaften mit sich bringt, darf jedoch zumindest als
Fingerzeig gedeutet werden, dass Piloten, Ärzte und Co. es bei
zukünftigen Tarifverhandlungen kaum leichter haben werden. Gibt es in
einem Betrieb mehrere Gewerkschaften, soll die mitgliederstärkste das
Sagen haben - so lautet, vereinfacht gesagt, die neue, von der
Bundesregierung verkündete Gesetzesformel. Ein nicht hinnehmbarer
Nachteil für Spartengewerkschaften? Die sind nach dem gestrigen
Richterspruch offenbar gut beraten, sich für die Verhandlung in der
Hauptsache mit guten neuen Argumenten zu rüsten.
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Datum: 09.10.2015 - 18:10 Uhr
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