Bioland begrüßt Beschluss der Agrarministerkonferenz zu Pestizid-Ferntransporten / Pflanzenschutzdienste warnen vor Pendimethalin
(ots) - Bioland begrüßt den Beschluss der
Agrarministerkonferenz vom 2. Oktober zur Fernverfrachtung von
Pestiziden. Darin nehmen die Minister mit "Besorgnis zur Kenntnis,
dass bestimmte Pestizidwirkstoffe wie beispielsweise Pendimethalin
oder Prosulfocarb aufgrund ihrer hohen Flüchtigkeit durch Thermik und
Wind über weite Strecken verfrachtet werden und in Kulturen, die
nicht mit den Wirkstoffen behandelt wurden, zu erhöhten Rückständen
führen können." Nach Auffassung der Minister müssen diese
Erkenntnisse im Zulassungsverfahren von Pestizidwirkstoffen
Berücksichtigung finden. Sie bitten das BMEL, sich auf europäischer
Ebene dafür einzusetzen. Die Zeit drängt, da das Verfahren zur
Neubewertung von Pendimethalin bereits läuft. Die Minister begrüßten
die Ankündigung des BMEL, ein umfassendes Monitoring von
Pestizidwirkstoffen in der Luft erarbeiten zu lassen.
Bioland kritisiert seit geraumer Zeit, dass Pestizidwirkstoffe,
die leicht verdampfen und weit verfrachtet werden, überhaupt
zugelassen sind. So können Pestizid-Belastungen aus Ferntransporten
zu Belastungen führen, die eine Vermarktung als Babynahrung oder als
Arzneipflanzen verhindern. Hintergrund sind niedrige Grenzwerte in
diesen beiden Bereichen. "Wir können nicht akzeptieren, dass
konventionelle wie Bio-Bauern den Anbau bestimmter Kulturen
einstellen müssen, weil die Behörden bei der Zulassung von Pestiziden
versagen", sagt Jan Plagge, Präsident von Bioland. Die Landwirte
bleiben auf dem Schaden sitzen, weil der Verursacher des
Pestizideintrages bei einer Fernverwehung nicht festgestellt werden
kann. "Leichtflüchtige Pestizide wie Pendimethalin müssen verboten
werden. Die Kriterien für die Zulassung müssen entsprechend
verschärft werden", fordert Jan Plagge. Zudem fordert Bioland ein
umfassendes und dauerhaftes Monitoring von Pestizidwirkstoffen in der
Luft. "Statt das Problem weiter zu verdrängen, sollten die Behörden
endlich handeln", so Plagge.
Während die Zulassungsbehörden weiter untätig sind, warnt der
Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg Landwirte vor dem Einsatz
von Pendimethalin: "Zur Vermeidung weiterer ungewollter
Kontaminationen empfehlen wir Ihnen nach Möglichkeit auf den Einsatz
von Herbiziden mit dem Wirkstoff Pendimethalin zu verzichten",
schreibt das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und
Flurneuordnung (LELF) in seinem "Hinweis Feldbau 40/2015". Auch in
anderen Bundesländern wurden Warnhinweise verschickt.
Zum Hintergrund
Die Studie im Auftrag des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (LUGV) Brandenburg führt den Nachweis, dass die
Unkrautvernichtungsmittel Pendimethalin und Prosulfocarb sehr
weiträumig über thermische Luftbewegungen verbreitet werden. Die
Gutachter sprechen von einer "unerwünscht weiträumigen und
anhaltenden Verbreitung insbesondere von Pendimethalin". Die
festgestellte Belastung liegt 100- bis 1000-fach höher als die
Grundbelastung in unbelasteten Referenzgebieten der Nord- und Ostsee.
Pendimethalin und Prosulfocarb werden im konventionellen Landbau
häufig verwendet. Pendimethalin steht auf der Liste der TOP 10 der
meist verkauften Pestizide in Deutschland.
Durch eine weiträumige Verteilung bestimmter Pestizide kann
Erntegut so stark belastet werden, dass es in Folge nicht mehr zur
Herstellung von Babynahrung verwendet werden darf. Danach dürfen in
Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln 0,01 mg/kg nicht überschreiten. Auch bei
pharmazeutischen Verwendungen (hier gelten Höchstmengen nach
Europäischem Arzneibuch) können sowohl Bio-Bauern als auch
konventionelle Landwirte häufig die Grenzwerte nicht einhalten. Das
Problem der Höchstmengenüberschreitungen von Pendimethalin will man
aktuell im Europäischen Arzneibuch durch eine Erhöhung der Grenzwerte
"lösen".
Die EU-Genehmigung des Wirkstoffes Pendimethalin läuft am 31. Juli
2016 aus. Zurzeit findet das Erneuerungsverfahren für die
Wirkstoffgenehmigung statt. Für den Wirkstoff Prosulfocarb steht die
Überprüfung der EU-Genehmigung 2018 an, da der Wirkstoff bis zum 31.
Oktober 2018 genehmigt ist. Im Zulassungsverfahren für
Pflanzenschutzmittel wird nach Angaben des Bundesamts für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die
vergleichsweise hohe Verflüchtigungsneigung der beiden Stoffe
berücksichtigt. Die Messungen wurden allerdings nur in einer
Entfernung von bis zu 50 Metern vorgenommen. Die Zulassungskriterien
sind damit aus Sicht von Bioland ungenügend und entsprechen nicht der
Problemlage in der Praxis.
Die Studie zum Ferntransport von Pestiziden des Landesamts für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV) finden
Sie hier.
http://ots.de/KCTTO
Zwei Artikel aus dem bioland-Fachmagazin finden Sie hier.
http://ots.de/udx4Y
http://ots.de/z1zDx
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Datum: 07.10.2015 - 09:36 Uhr
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