Thüringische Landeszeitung: Nur ein Anfang - Das Facebook-Urteil bringt Nutzern wenig / Leitartikel von Jeanette Miltsch zum Datenschutz-Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(ots) - "Safe Harbor" hat bisher den Transfer
personenbezogener Daten beispielsweise bei Facebook von Europa in die
USA festgelegt. Darin heißt es, dass die Daten in den USA mit einem
"angemessenen Schutzniveau" verarbeitet werden sollen. Angemessen ist
der Schutz keineswegs. Im Gegenteil: Der Umgang der USA mit
persönlichen Daten verletzt das Grundrecht auf Achtung des
Privatlebens. Er ist also rechtswidrig. Das erkannte nun der
Europäische Gerichtshof in seinem Urteil offiziell an. In den
Firmen, die mit Personendaten hantieren, herrscht nun große
Verunsicherung. Nach welcher Datenschutz-Regelungen können sie nun
rechtssicher arbeiten, wenn "Safe Harbor" rechtswidrig ist? Für
Millionen Facebook-Nutzer bringt das Urteil zudem wenig. Denn wer
bei Facebook angemeldet ist, hat den AGBs zugestimmt. In denen steht,
dass personenbezogenen Daten in die USA weitergeleitet und dort
verarbeitet werden. An der Speicherpraxis von Facebook ändert sich
also durch das Urteil nichts. Auch wenn der Netzwerk-Gigant künftig
damit rechnen muss, auf den Prüfstand zu kommen, muss er wohl kaum
Einschränkungen für seine Vorgehensweise fürchten. Man habe
schließlich mehrere Wege neben "Safe Harbor", um Daten in die USA zu
senden, so der Konzern. Aus diesem Grund ist der Erfolg von Max
Schrems, der mit seiner Klage verhindern wollte, dass seine Daten in
den USA gespeichert werden, relativ gering. Insofern kann das Urteil
lediglich der erste Schritt auf dem Weg zu einer praktikablen,
international anerkannten Datenschutzverordnung sein. Uneingeschränkt
freuen kann sich indes nur derjenige, ohne dessen NSA-Enthüllungen
dieses Urteil nie gesprochen worden wäre: Edward Snowden.
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Datum: 07.10.2015 - 07:00 Uhr
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