Rheinische Post: Regierung prüft staatliche "Digitalagentur" zur Kontrolle über Internet-Wirtschaft
(ots) - Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und
Justizminister Heiko Maas (beide SPD) prüfen die Gründung einer neuen
staatlichen "Digitalagentur". Das geht aus einem
Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog der beiden Ministerien für einen
besseren Verbraucherschutz im Internet hervor, der der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) vorliegt. In der
"Digitalagentur" könne die staatliche Kontrolle über die
Internet-Wirtschaft gebündelt werden, heißt es in dem Papier. Bisher
seien für diese Aufsicht viele verschiedene Behörden zuständig, etwa
die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt, die
Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit. Es müsse "hinterfragt werden, ob die
derzeitige, auf eine Vielzahl von Behörden aufgeteilte Durchsetzung
der Verbraucherinteressen nachhaltig und sachgerecht ist", heißt es
in dem Papier. "Eine neu zu schaffende ´Digitalagentur´ könnte die
Aufgaben zur Erhaltung und Förderung von funktionierenden
Wettbewerbsstrukturen und der Marktregulierung zusammenfassen",
schreiben die Ministerien. Diese Frage werde "noch in dieser
Legislaturperiode" geklärt. Bei Telefon- und Internetverträgen plant
die Regierung dem Papier zufolge weitere Verschärfungen für Anbieter.
Eine neue Transparenz-Verordnung soll die Anbieter verpflichten, "auf
der monatlichen Rechnung den Vertragsbeginn und das Ende der
Mindestlaufzeit abzudrucken". Telekom-Anbieter sollen zudem künftig
ein "Produktinformationsblatt" veröffentlichen müssen. Darin soll der
Verbraucher vor Vertragsschluss über sämtliche Konditionen
unterrichtet werden. Der Verbraucher soll zudem selbst überprüfen
können, ob vertraglich festgelegte Bandbreiten und Geschwindigkeiten
eines Internet-Anschlusses eingehalten werden. Durch das Internet
habe die Verarbeitung von Verbraucherdaten durch Unternehmen
"explosionsartig zugenommen", heißt es in dem Papier. Der einzelne
Verbraucher sei aber zur Durchsetzung seiner Rechte oft nicht in der
Lage, etwa wenn gegen seinen Willen Datenhandel betrieben werde.
Deshalb will die Regierung die Klagerechte der Verbraucherverbände
durch eine Änderung des Gesetzes über Unterlassungsklagen erweitern.
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Datum: 07.10.2015 - 05:00 Uhr
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