Westfalen-Blatt: zu "Wenn Europa wählt"
(ots) - Die Argumentation der Karlsruher Richter für die
Aufhebung der Sperrklausel war schon 2014 einigermaßen abenteuerlich.
Sie billigten dem Europäischen Parlament eher eine Spaßrolle ohne
echte demokratische Kompetenz zu - und sorgten damals mit ihrer
Entscheidung dafür, dass genau diese Rolle als im Grunde wirkungslose
Garnitur des europäischen Geschehens zementiert wurde. Es geht nicht
um die Frage, ob eine Splitter- oder Spaßpartei den Einzug in die
europäische Volksvertretung schafft oder nicht. Eine demokratische
Wahl in Europa muss sicherstellen, dass sie in allen 28
Mitgliedstaaten nach gleichen Regeln stattfindet und nach identischen
Methoden ausgezählt wird. Das ist bis heute nicht der Fall. Der
Entwurf eines europäischen Wahlrechts war deshalb überfällig. Seine
Stärke liegt nicht darin, das Plenum von Einzelgängern zu reinigen
und die Macht der großen Fraktionen zu festigen. Das haben die
Vertreter aller kleinen Gruppierungen schon selbst getan, als sie
sich - zur Durchsetzung ihrer Wählerinteressen - den großen
Fraktionen angeschlossen haben. Der Entwurf ist gut, weil
Unterschiede beseitigt werden, die es bei der Gewichtung der
Wählerstimmen gab. So etwas darf in der EU nicht sein.
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Datum: 29.09.2015 - 21:00 Uhr
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