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Zahnärzteschaft zur schnellen und unbürokratischen Hilfe für Flüchtlinge bereit / Klare und flächendeckende Rechtsgrundlagen statt Flickenteppich in der Versorgung

ID: 1266664


(ots) - Die Zahnärzteschaft ist zu einer schnellen und
unbürokratischen Versorgung der zahlreichen Flüchtlinge in
Deutschland bereit. "Angesichts der großen gesamtgesellschaftlichen
Herausforderung bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise stehen
Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht abseits, sondern packen mit an. Wir
werden mit der nötigen Kraftanstrengung den vielen Menschen helfen,
die aus oft lebensbedrohlichen Notlagen zu uns geflohen sind", sagte
der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer am Donnerstag in Berlin.

"Um aber der Zahnärzteschaft diese schnelle und konkrete Hilfe
auch zu ermöglichen, appelliere ich an den Gesetzgeber, dafür klare
und flächendeckend gültige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Diese müssen
den komplexen Anforderungen des Praxisalltags genügen und zugleich
für den Behandler eine verlässliche Arbeitsgrundlage für die
Versorgung der Flüchtlinge bieten."

Umsetzung eines einheitlichen Leistungskataloges für Asylbewerber

Die KZBV spricht sich in diesem Zusammenhang für eine möglichst
bundeseinheitliche, zumindest aber landeseinheitliche Umsetzung eines
entsprechenden Leistungskataloges für Patienten aus, die nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden sollen. Für den Bereich
der zahnmedizinischen Versorgung sollte dieses Verfahren nach
Möglichkeit folgenden Anforderungen Rechnung tragen:

- Der Vertragszahnarzt muss unmittelbar und eindeutig erkennen
können, wenn sein Patient auf Grundlage des
Asylbewerberleistungsgesetzes behandelt werden soll.
- Soweit sich dieser Leistungsanspruch nach dem Willen des
Gesetzgebers von dem Leistungsanspruch eines gesetzlich
Krankenversicherten unterscheiden soll, muss für den behandelnden
Vertragszahnarzt ein einheitlicher, klar abgegrenzter Katalog von




Befund- und Therapiemöglichkeiten definiert werden, der in diesen
Fällen Gültigkeit haben soll.
- Vor Beginn der Behandlung muss eindeutig festgelegt sein, welche
Behörde oder Institution der Ansprechpartner für die Administration
der zahnmedizinischen Versorgung eines Flüchtlings oder
Asylbewerbers ist.

Bestehende Regelungen in den Ländern sehr unterschiedlich

Die bestehenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern für die
zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerben sind
derzeit sehr unterschiedlich. Sowohl betroffene Patienten, zuständige
Ämter, Behörden und Institutionen als auch Zahnärzte und deren
Praxisteams wissen häufig nicht, wie die Versorgung nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz bei akuten Erkrankungen und
Schmerzzuständen konkret umgesetzt werden soll.

"Der Flickenteppich in der Versorgung muss beseitigt werden!"

"Grundsätzlich hat jeder Zahnarzt die Pflicht, Patienten auf
Grundlage der gestellten Diagnose nach bestem Wissen und Gewissen zu
behandeln. Dieses Berufsethos wollen Zahnärztinnen und Zahnärzte auch
bei der Versorgung von Flüchtlingen unbedingt erfüllen. Vor diesem
Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich den kurzfristigen Vorstoß des
Bundesinnenministeriums, mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
die dafür nötigen rechtlichen Voraussetzungen und Strukturen schaffen
zu wollen, etwa im Bereich des Impfschutzes. Der aktuelle
Flickenteppich in der Versorgung muss so schnell wie möglich
beseitigt werden!", betonte Eßer.

Die Stellungnahme der KZBV zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
kann in Kürze unter www.kzbv.de abgerufen werden.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de


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Zahnärzteschaft zur schnellen und unbürokratischen Hilfe für Flüchtlinge bereit
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Datum: 24.09.2015 - 10:16 Uhr
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