Private Auslandsreise-Krankenversicherung bei Krankenkassen: R+V Betriebskrankenkasse erwirkt Revision beim Bundessozialgericht
(ots) - Ende April dieses Jahres urteilte das
Landessozialgericht Hessen, dass gesetzliche Krankenkassen keine
Auslandsreise-Krankenversicherungen bei privaten Anbietern für ihre
Versicherten abschließen dürfen. Die Revision beim
Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen hat die R+V BKK
nun erfolgreich Rechtsmittel eingelegt. Die Wiesbadener
Betriebskrankenkasse war mit einer Nichtzulassungsbeschwerde auf
Durchführung der Revision erfolgreich.
Das Bundessozialgericht (BSG) wird über das Thema nun
höchstrichterlich entscheiden. Es ist noch nicht absehbar, wann ein
Urteil gesprochen wird. Für alle Versicherten der R+V BKK ist damit
der weltweite Versicherungsschutz bei Auslandsreisen weiterhin
inklusive. Das gilt auf jeden Fall bis zum Abschluss des Verfahrens.
Michael Schwenke, stellvertretender Vorstand der R+V BKK, kommentiert
die Entscheidung, die am 12. September zugestellt wurde, so: "Wir
freuen uns, dass die Revision beim BSG zugelassen wurde und die Frage
der Rechtmäßigkeit unseres Angebotes auf dieser Ebene geprüft werden
kann."
Hintergrund: Die R+V BKK ist eine bundesweit geöffnete
Krankenkasse. Gut 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen
zurzeit über 158.000 Versicherte. Ein großer Teil der Mitglieder
stammt aus dem Umfeld der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die
private Auslandsreise-Krankenversicherung bietet die R+V BKK in
Kooperation mit der R+V Krankenversicherung AG an.
www.ruv-bkk.de
Pressekontakt:
R+V Betriebskrankenkasse
Presse / Kommunikation
Christian Diel
Kreuzberger Ring 21
65205 Wiesbaden
Telefon: 0611 99909-146
Christian.Diel(at)ruv-bkk.de
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Datum: 15.09.2015 - 16:05 Uhr
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