Warum Online Marketing Manager nach wie vor gesucht werden
Live-Unterricht Online - Online Marketing Manager (ebam) – die beste Basis für den Marketingexperten auf allen Gebieten
(IINews) - Die beruflichen Aussichten im Online Marketing steigen weiterhin aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung an. Die Prognosen für den Umsatzanteil des Online Handels am Einzelhandel sind durchweg positiv und lassen ein weiteres kontinuierliches Wachstum vermuten.
Auch die sozialen Netzwerke entwickeln sich rasant weiter und bieten ständig neue Möglichkeiten, zum Beispiel mit neuen Ranking Parametern auf Facebook – dieser Trend wird sich höchstwahrscheinlich weiterhin fortsetzen und fordert Experten, die sich stets mit den aktuellen Entwicklungen beschäftigen und sie auch optimal anwenden können.
Die Zeichen stehen also gut für jeden, der sich im Marketing auskennt, noch besser stehen sie für denjenigen, der auch alle Aspekte der Onlinevermarktung beherrscht.
Die ebam Akademie bietet einen Online-Abendkurs als Lösung an.
Profis aus der Branche kommen als Dozenten in den Lehrgang und gewährleisten somit die Aktualität der vermittelten Inhalte.
Nächster Start des Onlinekurses ist der 03.08.2015
Weiterführende Informationen unter
http://www.ebam.de/kurse/onlinemarketingmanager-professional/online-kurs/10844-online-marketing-manager-online-marketing-managerin-profes/2015-08-03/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
ebam GmbH
Engelhardstr.6
81369 München
Tel: 089 54 88 47 91
Fax: 089 54 88 47 99
eMail: presse(at)ebam.de
Datum: 16.07.2015 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1239180
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 142 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Warum Online Marketing Manager nach wie vor gesucht werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ebam GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).