Thüringische Landeszeitung: Späte Gerechtigkeit - Wichtiges Urteil 70 Jahre nach Kriegsende / Leitartikel von Nils R. Kawig zum Urteil im Auschwitz-Prozess von Lüneburg
(ots) - Der alte Mann verdient kein Mitleid. Er hat sich
als "Buchhalter von Auschwitz" schuldig gemacht und jetzt seine
gerechte Strafe bekommen: Das Landgericht Lüneburg verurteilte Oskar
Gröning (94) wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen zu vier
Jahren Haft. Gut so!
Mord verjährt eben nicht. Und auch Beihilfe zum Mord kann noch
Jahrzehnte später juristisch aufgearbeitet werden. In Oskar Grönings
Fall beispielsweise 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs.
Das Gesetz kennt nämlich keine Altersbegrenzung. Wie auch? Stellen
Sie sich vor, ein Mörder dürfte mit 79 Jahren noch verurteilt werden,
mit 80 aber nicht mehr. Was würden die Angehörigen und
Hinterbliebenen der Opfer dazu sagen? Für sie wäre eine solche
Gesetzeslage Willkür, der blanke Horror.
Vorbildlich, dass Richter Franz Kompisch in Lüneburg gestern klar
entschieden hat. Hätten seine Amtskollegen in den 1950er, 60er, 70er
und 80er Jahren ähnliche Maßstäbe wie er angesetzt, es wären damals
Tausende verurteilt worden. Und die Frage, ob ein 94-Jähriger noch
zur Rechenschaft gezogen werden kann für ein Verbrechen, das 70 Jahre
zurückliegt, sie wäre niemals aufgekommen. Doch die deutsche Justiz
war damals entweder nicht willens oder nicht in der Lage, die
Aufarbeitung des Holocausts voranzutreiben. Erst mit dem Fall John
Demjanjuk (2011) und jetzt mit dem Urteil gegen Oskar Gröning (2015)
ist hoffentlich ein für alle Mal geklärt, dass sich jeder schuldig
gemacht hat, der die Nazis und ihre Mordmaschinerie in irgendeiner
Form unterstützte.
Oskar Grönings Fehler war, dass er als junger Mann im
Konzentrationslager Auschwitz das Geld der deportierten und meist
ermordeten Juden verwaltet hat. Ohne ihn hätte das Lager nicht so
reibungslos funktioniert. Seine Schuld ist nicht von der Hand zu
weisen.
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Datum: 16.07.2015 - 07:00 Uhr
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