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Handwerk zur Erbschaftssteuer: Es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf

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Kammerpräsident Tschischka: Realitäten und Bedürfnisse familiengeführter Unternehmen beachten

(LifePR) - Am Mittwoch hat der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Bundeskabinett passiert und wurde gebilligt.
Grundsätzlich begrüßte der Präsident der Handwerkskammer Mannheim, Walter Tschischka weite Teile des gebilligten Entwurfs. Die Regierungsparteien seien auf dem richtigen Weg, nachhaltig arbeitenden Familienbetrieben einen Generationswechsel zu ermöglichen, ohne dass Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet werden, meinte Tschischka weiter. Wörtlich: "Allerdings besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. So ist auch die jetzt von 20 auf 26 Millionen Euro angehobene Grenze zur Definition von Großvermögen noch immer deutlich zu gering."
Leider müssten weiterhin Betriebe ab drei Beschäftigte die Einhaltung der Lohnsummenregelung nachweisen, um in den Genuss der Verschonung von der Erbschaftsteuer zu kommen. Tschischka bedauerte, dass auch noch keine Einigung darüber erzielt werden konnte, dass Teilzeitkräfte nur anteilig berücksichtigt werden.
Gut sei aber, dass künftig Auszubildende aus der Beschäftigtenzahl herausgerechnet werden. Tschischka wörtlich: "Wichtig ist die im jetzt vorliegenden Entwurf vereinbarte Einführung einer zweiten ''Flexi-Zone'' für Betriebe mit 11 bis 15 Beschäftigten. Bisher war vorgesehen, dass Unternehmen mit vier bis zehn Arbeitnehmern in fünf Jahren statt 400 Prozent der Ausgangslohnsumme nur 250 Prozent halten müssen". Nunmehr würde noch eine zusätzliche Stufe für kleinere Betriebe mit 11 bis 15 Beschäftigten ergänzt, die dann aber 300 Prozent der Lohnsumme zu erfüllen haben.
Für den Mannheimer Kammerpräsidenten ist damit klar, dass das eine realitätsnähere Berücksichtigung von Schwankungen bei der Lohnsumme berücksichtige und damit die Forderungen des Handwerks aufnehme.
Als Fortschritt sehe er es an, dass die Koalition die besondere Bedeutung der Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen erkannt hat - nach Tschischka ein wichtiger Punkt für das Handwerk. Und er sieht einen positiven Aspekt darin, dass in einer zusätzlichen Protokollerklärung vereinbart wurde, im weiteren Gesetzgebungsverfahren an einer rechtssicheren Abgrenzung zu arbeiten, die auch die Bedürfnisse der Unternehmen berücksichtigt. "Mit der notwendigen realitätsgerechten Ausgestaltung der Bewertung von Unternehmensvermögen sei ein weiterer Punkt aufgegriffen worden. Ich hoffe, dass dadurch die Realitäten und Bedürfnisse der familiengeführten Unternehmen stärker Beachtung finden."






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Datum: 10.07.2015 - 13:47 Uhr
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