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Grünes Rezept: Viele Krankenkassen erstatten auch rezeptfreie Arzneimittel (FOTO)

ID: 1236844


(ots) -
Auf das Grüne Rezept wird ab sofort ein Hinweis aufgedruckt, dass
viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für
bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten. Das
Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Anwendung eines
nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht
für notwendig erachtet. Gleichzeitig dient es dem Patienten als
Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Der bisher
geltende Satz "Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei
Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen." wird künftig ersetzt
durch "Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur
Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen." Darauf
macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die 70 Millionen gesetzlich
krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam.

Die Mehrheit der Krankenkassen - etwa 70 von 123 - machen derzeit
davon Gebrauch, die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch
apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte
Satzungsleistung zu übernehmen. In erster Linie werden pflanzliche,
homöopathische und anthroposophische Arzneimittel erstattet. Für die
Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die
Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner
Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis
auch direkt auf dem Grünen Rezept. Erstattet wird meist bis zu einer
bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400
Euro. Einzelheiten dazu sollten Verbraucher direkt bei ihrer
Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse,
kann das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke auch
bei der jährlichen Einkommensteuererklärung des Patienten als
außergewöhnliche Belastung eingereicht werden.





Zum Hintergrund: Von den 481 Millionen apothekenpflichtigen
Arzneimitteln, die im Jahr 2014 von Apotheken abgeben wurden, ist
etwa jedes zehnte (48 Millionen) auf einem Grünen Rezept von einem
Arzt empfohlen worden.

Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln auf
www.aponet.de

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse(at)abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett(at)abda.de


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Datum: 10.07.2015 - 09:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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