Rheinische Post: Kommentar /
Sal. Oppenheim - Urteil mit Augenmaß
= Von Georg Winters
(ots) - Das Strafmaß gegen die Ex-Gesellschafter von
Sal. Oppenheim mag manchen nicht zufriedenstellen, der gerne alle
Angeklagten im Gefängnis gesehen hätte. Doch man muss sich davor
hüten, bei Strafprozessen gegen Führungskräfte aus der Geldbranche
permanent mit Schaum vor dem Mund zu urteilen. Zu oft stellt Volkes
Stimme eine Branche unter Sippenhaft, in der einige schwarze Schafe
den Ruf aller ruiniert haben. Das Rechtsempfinden vieler kann nicht
der Maßstab für die Rechtsprechung sein. Das Landgericht Köln hat
berücksichtigt, dass zwei Angeklagte ihre Schuld teilweise gestanden
haben, und das folgerichtig strafmildernd berücksichtigt. Die Banker
sind an ihrer eigenen Großmannssucht gescheitert, an der Unfähigkeit,
das Geschäft auch in schweren Zeiten erfolgreich zu managen. Aber sie
haben sich nicht selbst bereichert, und sie haben als persönlich
haftende Gesellschafter auch selbst Geld verloren. Das löst kein
Mitleid aus, aber es verringert die Schuld. Andererseits muss man
Manager bestrafen, die das Vermögen anderer beschädigen und durch
ihre Politik ein Unternehmen an den Rand des Zusammenbruchs treiben.
Eine Freiheitsstrafe, auch eine auf Bewährung, ist ein Urteil mit
Augenmaß.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.07.2015 - 20:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1236702
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 117 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar /
Sal. Oppenheim - Urteil mit Augenmaß
= Von Georg Winters"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).