Thüringische Landeszeitung: Betreuung sichern - Bedarf gibt es rund um die Uhr / Kommentar von Gerlinde Sommer zum Projekt einer 24-Stunden-Kita
(ots) - Meine Schwägerin ist Tagesmutter. Eines der
Kitakinder, das sie betreut, ist nur zu Tagesrandzeiten bei ihr -
wenn morgens um halb sechs die alleinerziehende Mutter des Kleinen
mit dem Zug zur Arbeitsstelle fährt - und in der Folgewoche bis spät
am Abend nach der Kita, ehe seine Mutter ihre Spätschicht im
Krankenhaus beendet hat. Manchmal ist der Junge über Nacht in
Betreuung, weil seine Mutter Nachtdienst hat. Ohne die Tagesmutter
könnte die Mutter ihre Ausbildung als künftige Krankenpflegerin gar
nicht absolvieren. Insofern ist ganz klar: Kitas, die nur von morgens
bis am späten Nachmittag geöffnet haben, können nicht den wahren
Bedarf abdecken - gerade auch dann nicht, wenn keine Verwandtschaft,
kein Partner helfend einspringen kann.
Ob 24-Stunden-Kitas die Lösung sind? Aus meiner Erfahrung mit
Tagesmüttern plädiere ich für ein Kombi-Modell: längere
Kindergartenzeiten, aber auch die Möglichkeit, Kinder abends, nachts
und ganz früh bei gut geschulten Kräften daheim unterzubringen.
Tagesmütter machen ihren Job auch nachts gut.
Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd(at)tlz.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.07.2015 - 07:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1234941
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Weimar
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 94 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Thüringische Landeszeitung: Betreuung sichern - Bedarf gibt es rund um die Uhr / Kommentar von Gerlinde Sommer zum Projekt einer 24-Stunden-Kita"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thüringische Landeszeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).