Rheinische Post: Kommentar: Bald kein "Mord" mehr?
(ots) - Von Bismarck, selbst Jurist, stammt die launige
Bemerkung, Gesetze seien wie Würste; man solle besser nicht dabei
sein, wenn sie gemacht werden. Wer weiß, welche verderbliche "Ware"
entstünde, wenn die Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord
künftig entfiele, wozu Strafrechtler Justizminister Heiko Maas raten.
Ein Einheits-Tatbestand, etwa "Tötung eines anderen Menschen", hätte
nicht mehr wie bei § 211 StGB die Sanktion "lebenslang" zur Folge,
von der nur in selten Ausnahmen abgesehen wird. Die Reformwilligen,
zu denen Maas zählt, beteuern, es gehe ihnen nicht um mildere Strafe;
aber der Verdacht besteht, dass eben das eine Folge der Reform sein
könnte. Es stimmt zwar, dass die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale
wie "sonst niedrige Beweggründe" oder "Heimtücke", die aus einem
Totschlag einen Mord machen, reichlich unbestimmt sind. Aber in
vielen Jahrzehnten Rechtsprechung ist es den Richtern gelungen, den
angeblich überholten Mord-Paragrafen schuldangemessen anzuwenden.
Diese Strafrechtsreform erscheint deshalb nicht zwingend.
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Datum: 29.06.2015 - 19:36 Uhr
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