Mitteldeutsche Zeitung: zu Zschäpe
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(ots) - Das Aussage-Angebot an das Gericht kommt einer
Erpressung gleich: Aussage nur gegen Rauswurf der Verteidiger. Aber
damit macht sie dem Gericht ein Angebot, das es nicht annehmen kann.
Denn würde es die drei Anwälte von der Pflichtverteidigung entbinden,
wäre der Prozess vermutlich geplatzt. Wenn Beate Zschäpe aussagen
will, dann soll sie aussagen. Schweigt sie wie bisher, wird der
Prozess daran nicht scheitern. Angeklagte dürfen schweigen, Gerichte
über schweigende Angeklagte urteilen.
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Hartmut Augustin
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Datum: 22.06.2015 - 18:52 Uhr
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