Westfalenpost: Erweiterter Spielraum
Von Carsten Menzel
(ots) - Was genau hat der Europäische Gerichtshof eigentlich
entschieden? - Die Europäische Zentralbank darf explizit
Staatsanleihen maroder Euro-Mitglieder aufkaufen und überschreitet
nach Auffassung der Luxemburger Richter ihre Kompetenzen damit nicht.
Das Urteil räumt der Zentralbank damit mehr Spielraum ein, als die
Kläger ihr gewähren wollten. Das Gericht ordnet den EZB-Kurs somit
als Geld(mengen)politik ein, nicht als direkte Wirtschaftspolitik.
Letzteres dürfte dieZentralbank nämlich nicht.
Die EZB hat damit das juristische Ok für ein
Staatsanleihenkaufprogramm - sie hat es noch nicht getan und wird
dieses Instrument hoffentlich auch nicht anwenden müssen. Bisher hat
alleine die Ankündigung des Programms durch EZB-Chef Mario Draghi
ausgereicht, um aufkommende Spekulationen auf einen Euro-Crash zu
beenden und Druck von der Währung zu nehmen. Europas Chefbanker hat
damit hoch gepokert und bislang gewonnen.
Auch und gerade eine Institution wie die EZB muss sich an ihre
Satzung und damit an geltendes Recht halten. Noch viel wichtiger aber
erscheint, dass Draghis Politik der Geldschwemme in der aktuellen
Krisensituation endlich aufgeht - und die Wirtschaft in den
schwächelnden Euro-Ländern wieder Fahrt aufnimmt.
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Datum: 16.06.2015 - 21:48 Uhr
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