Rheinische Post: Kommentar /
Schulschwimmen darf nicht zur Farce werden
= Von Matthias Beermann
(ots) - Schwimmen zu können, ist kein Luxus. Es ist
eine Fähigkeit, die im Ernstfall Leben retten kann. Deswegen nimmt
der Schwimmunterricht an unseren Schulen schon seit Jahrzehnten
völlig zu Recht einen wichtigen Platz ein. Auf dem Papier und in
Politikerreden zumindest. Die Realität sieht leider ein wenig anders
aus. In NRW kann sich fast jedes zweite Kind beim Verlassen der
Grundschule nicht sicher über Wasser halten. Das liegt vor allem
daran, dass wegen der Schließung vieler Hallenbäder die Kapazitäten
fehlen. Folge: Der Schwimmunterricht kommt im Stundenplan viel zu
spät vor und dann häufig auch nur spärlich. So gerät das Ganze zu
einer Placebo-Veranstaltung. Das Angebot könnte sogar noch dünner
werden, weil ein Erlass des Schulministeriums die formalen
Voraussetzungen für das Aufsichtspersonal weiter verschärft.
Sicherheit geht vor, das ist jedenfalls das Argument. Ganz sicher ist
aber nur, dass man sich besser gegen Haftungsansprüche absichern
will. Gut gemeint, mag sein. Aber auch ein weiterer dieser
Verwaltungsakte, die den Lehrern ihre eigentliche Aufgabe - das
Unterrichten - zusehends verleiden. Künftig werden wohl noch weniger
Kinder das Schwimmen in der Schule lernen. Wenn überhaupt.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 16.06.2015 - 20:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1225953
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 110 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar /
Schulschwimmen darf nicht zur Farce werden
= Von Matthias Beermann"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).