Mitteldeutsche Zeitung: zu EuGH und EZB
(ots) - Wenn schon keine politische Kontrolle der
Zentralbank möglich ist, soll sie wenigstens rechtlich kontrolliert
werden. Karlsruhe fragte deshalb den Europäischen Gerichtshof, ob die
EZB 2012 ihre Kompetenzen überschritt, als sie ankündigte, sie werde
den Euro durch den Ankauf von Staatsanleihen retten. Der EuGH hat
jetzt entschieden, dass die EZB nicht machen kann, was sie will,
sondern rechtlich kontrolliert wird. Und: Die EZB darf keine
Staatsfinanzierung betreiben, und das Verbot darf auch nicht umgangen
werden. Einzige Niederlage für Karlsruhe: Der EuGH fand, dass die EZB
ihre Kompetenzen damals nicht überschritten hat. Das hatte das
Bundesverfassungsgericht anders gesehen. Dieser Dissens ist
verschmerzbar.
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Datum: 16.06.2015 - 19:13 Uhr
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