IT-Sicherheitsgesetz vom Bundestag verabschiedet: Ja zum Gesetzeszweck - Kritik an der Umsetzung
Der Bundestag hat am 12.06.2015 mit der Mehrheit der Großen Koalition das "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme" ("IT-Sicherheitsgesetz") beschlossen. Der TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. begrüßt die Initiative für ein solches Bundesgesetz ausdrücklich. Gleichzeitig hält es TeleTrusT für dringend erforderlich, das Gesetz alsbald nachzubessern und zu konkretisieren.
(IINews) -
TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. fordert Nachbesserungen
Der Bundestag hat am 12.06.2015 mit der Mehrheit der Großen Koalition das "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme" ("IT-Sicherheitsgesetz") beschlossen. Der TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. begrüßt die Initiative für ein solches Bundesgesetz ausdrücklich. Gleichzeitig hält es TeleTrusT für dringend erforderlich, das Gesetz alsbald nachzubessern und zu konkretisieren.
Dass der Gesetzgeber nunmehr einen Vorstoß mit dem Ziel unternommen hat, Defizite in der IT-Sicherheit abzubauen, ist zu begrüßen. Fast täglich zeigen Meldungen zu Sicherheitsvorfällen in Unternehmen und Behörden, dass auch in Deutschland dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung der IT-Sicherheit besteht. "In der verabschiedeten Form wird das Gesetz jedoch wenig zur Verbesserung der Sicherheitslage beitragen", sagt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, Leiter der TeleTrusT-AG "Recht" und Mitglied des TeleTrusT-Vorstandes. Das liege nicht zuletzt daran, dass der Gesetzgeber weder Bewertungskriterien für die sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, noch sonstige Vorgaben zu Mindestanforderungen aufgestellt habe. Das Verhältnis zum technischen Datenschutz sei ebenfalls unklar, so Bartels. Auch die Ausgestaltung der Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen und die Befugnisse des BSI werfen rechtliche und praktische Fragen auf. Die Unternehmen sehen sich vielen unbestimmten gesetzlichen Anforderungen ausgesetzt, die erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich bringen.
Von den großen Betreibern "Kritischer Infrastrukturen" (KRITIS) bis hin zu Betreibern kleiner Webseiten ist eine erhebliche Anzahl von Unternehmen unmittelbar von dem Gesetz betroffen. TeleTrusT wird sich daher dafür einsetzen, die bestehenden Lücken gemeinsam mit allen Akteuren anzugehen und für Unternehmen transparente und handhabbare Anforderungen zu gestalten.
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TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.
Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Experten, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Expertenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Engineer for System Security" (T.E.S.S.) sowie des Qualitätszeichens "IT Security made in Germany". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V., Dr. Holger Mühlbauer, Geschäftsführer, Chausseestraße 17, 10115 Berlin, Tel.: +49 30 /40054310, holger.muehlbauer(at)teletrust.de www.teletrust.de
Datum: 16.06.2015 - 09:10 Uhr
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