Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Regionalrat streitet über den Landesentwicklungsplan
Politik ist gefordert
MATTHIAS BUNGEROTH
(ots) - Es ist ein fast schon bizarr anmutender Streit,
der da seit Wochen zwischen dem Regierungsbezirk Detmold und der
Staatskanzlei in Düsseldorf geführt wird. Es geht um die Frage, warum
die internationalen Flughäfen in NRW im künftigen
Landesentwicklungsplan (LEP) in zwei Kategorien eingeteilt werden:
die landes- und die regionalbedeutsamen Airports. Nun stellt sich
heraus: Die Regierung in Düsseldorf kann nach eigenem Bekunden gar
nicht anders formulieren, weil sie damit gegen ihre eigene, noch
gültige Luftverkehrskonzeption verstoßen würde. Die stammt aus dem
Jahr 2000. Ein echt alter Zopf also! Bitte abschneiden, möchte man
den politisch Handelnden raten, wenn ein entsprechender Wille
vorhanden ist. Welche Pläne werden schließlich nicht auch mal
geändert? So liegt also nun der Ball wieder im Handlungsfeld der
Politik. Wenn man vermeiden will, dass der Flughafen
Paderborn/Lippstadt, der im künftigen LEP als lediglich regional
bedeutsam eingestuft wird, deshalb mittelfristig Nachteile in seiner
strukturellen Entwicklung in Kauf nehmen muss, sollte der Landtag
hierfür die Weichen stellen. Wo ein Wille ist, sollte auch ein Weg
sein.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten(at)neue-westfaelische.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.06.2015 - 20:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1225326
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 151 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Regionalrat streitet über den Landesentwicklungsplan
Politik ist gefordert
MATTHIAS BUNGEROTH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Westfälische (Bielefeld) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).