Europäischer Rat akzeptiert Bedeutung des Dialogmarketings
(ots) - Am 15. Juni 2015 haben sich die
Mitgliedstaaten im Rat auf die allgemeine Ausrichtung bei der
europäischen Datenschutzreform geeinigt und den Weg für Verhandlungen
mit dem Europäischen Parlament eröffnet. Der Rat erkennt das
berechtigte Interesse der Wirtschaft an der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten für Zwecke des Dialogmarketings ausdrücklich
an. Auch das Parlament hatte dies bereits in seinem Beschluss vom 12.
März 2014 betont. In den anstehenden Verhandlungen mit dem Parlament
müssen jedoch noch Detailänderungen vorgenommen werden, um den
Unternehmen tatsächlich eine effektive Ansprache von potentiellen
Neukunden zu ermöglichen. Insbesondere die Vorschläge des Rates zur
Zweckänderung und zu den Informationspflichten stellen unangemessene
Hindernisse für Unternehmen dar. Der Deutsche Dialogmarketing Verband
e.V. (DDV) wird sich in den weiteren Verhandlungen dafür einsetzen,
dass Unternehmen in Europa ihre Waren und Dienstleistungen weiterhin
effektiv bewerben können.
Die Justiz- und Innenminister im Rat der Europäischen Union haben
sich am 15. Juni 2015 auf eine allgemeine Ausrichtung (General
Approach) zur Reform der europäischen Datenschutzreform geeinigt. Auf
der Grundlage der allgemeinen Ausrichtung werden jetzt die
Verhandlungen zwischen Parlament und Rat im Beisein der Europäischen
Kommission beginnen. Dieser so genannte "informelle Trilog" findet
vor dem Beschluss des offiziellen Standpunktes des Rates statt, damit
das Parlament dem Standpunkt zustimmen wird. Auf diese Weise kann das
Gesetzgebungsverfahren vermutlich bis zum Frühjahr 2016 abgeschlossen
werden. Danach soll eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten, bis
die Datenschutzgrundverordnung wirksam wird.
Die heute beschlossene allgemeine Ausrichtung erkennt das
berechtigte Interesse an der Durchführung von Dialogmarketing
ausdrücklich an. In den Detailregelungen finden sich jedoch noch
zahlreiche Hindernisse für effektives Dialogmarketing, die in den
Verhandlungen mit dem Parlament ausgeräumt werden sollten.
Unternehmen können nur dann Neukunden gewinnen, wenn ihnen gut
sortierte Anschriften potentieller Interessenten zur Verfügung
stehen. Im Entwurf des Rates finden sich jedoch unangemessene
Hindernisse dafür. Die Zweckbindungsregelung und die
Informationspflichten behindern die Neukundengewinnung im Vergleich
zum geltenden Recht unangemessen.
"Die Position des Rates zum Dialogmarketing ist im Grundsatz zu
begrüßen. Die vorgeschlagenen Regelungen setzen den politischen
Willen jedoch im Detail nicht um. Damit gefährdet der Vorschlag den
Erfolg der europäischen Wirtschaft. Rat und Parlament müssen in den
weiteren Verhandlungen Lösungen finden, um einen angemessenen
Ausgleich zwischen einem wirksamen Datenschutz und funktionierenden
Rahmenbedingungen für die Wirtschaft herzustellen", so Patrick Tapp,
Präsident des DDV.
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Datum: 15.06.2015 - 14:29 Uhr
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