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Kiefer: Medikationsplan im E-Health-Gesetzentwurf ist Etikettenschwindel (FOTO)

ID: 1219022


(ots) -
Am vergangenen Donnerstag wurde der Kabinettsentwurf des
E-Health-Gesetzes beschlossen. Einer der Bausteine ist der
Medikationsplan. "So wie der Medikationsplan im Gesetz angelegt ist,
kann er nur als Etikettenschwindel bezeichnet werden", sagte Dr.
Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, anlässlich der
Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. "Hier
sind deutliche Konstruktionsfehler erkennbar, die im Ergebnis zur
Verunsicherung der Patienten führen, weil Fragen höchstens
aufgeworfen aber nicht gelöst werden." Zur Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit muss in einem vollständigen
Medikationsplan die Selbstmedikation berücksichtigt werden. Das hat
auch der Deutsche Ärztetag im Mai 2015 gefordert. Die Daten der
Selbstmedikation liegen aber in der Regel nur in Apotheken vor.
Kiefer: "Es gibt keine strukturelle Einbindung der Apotheken in die
Erstellung des Medikationsplans. Deshalb ist der Gesetzentwurf zu
kurz gesprungen."

Ein entscheidender Schritt bleibt im Gesetzentwurf ganz außen vor:
Die systematische Analyse der gesamten Medikation auf
Wechselwirkungen und andere Risiken. Kiefer: "Den Medikationsplan
nach dem E-Health-Gesetz kann man höchstens als
Anwendungshinweissammlung bezeichnen. Die unerlässliche und
aufwändige pharmazeutische Bewertung soll der Apotheker nach jetzigem
Stand wohl ehrenamtlich und kostenlos erbringen. Das ist ein Gesetz
zu Lasten Dritter!"

Die Kompetenz der Apothekerschaft im Bereich
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Medikationsplan ist
allgemein anerkannt: Das Bundesgesundheitsministerium fördert PRIMA,
ein Modellprojekt der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände, zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im
Rahmen der gematik hat die Apothekerschaft die Federführung im




Bereich AMTS. Die Apotheker und die Projektpartner wissen auch durch
das aus dem ABDA-KBV-Modell entstandene Projekt ARMIN, welchen Wert
das Vier-Augen-Prinzip mit klarer medizinischer und pharmazeutischer
Kompetenzbeschreibung hat. "Vor diesem Hintergrund ist es
unverständlich, dass im Gesetzentwurf die Apotheker bei der
Erstellung des Medikationsplans nicht gleichgestellt aufgeführt
sind", sagte Kiefer.

Weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse(at)abda.de

Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg(at)abda.de


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Datum: 01.06.2015 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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